Grundwehrdienst war mal verpflichtend in Deutschland. Falls einer Ihrer Arbeitnehmer zum Grundwehrdienst einbezogen wird, dann können Sie ihn mit diesem Schreiben darauf hinweisen, dass er seine Beschäftigung bei Ihnen wieder aufnehmen kann und weiter führen kann. Wichtig ist dabei auch, dass Sie ihn daran erinnern, dass er Ihnen eine Bescheinigung über den Wehrdienst gibt. Diese benötigen Sie für die Erstattung der gezahlten Beiträge zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung.
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