Mit einer Spendenbescheinigung quittieren Vereine jeglicher Art die Zuwendung eines Gebers, der den gespendeten Betrag steuerlich geltend machen kann. Die ausgefüllte Muster-Spendenbescheinigung wird von den Finanzbehörden als Beleg akzeptiert. Vom Karnevalsverein, über die Sportvereinigung bis zum Förderverein für eine lokale Institution - die Bescheinigung ist für alle Körperschaften einsetzbar. Der Wortlaut der Spendenbescheinigung entspricht den aktuellen Vorgaben des Bundesfinanzministeriums (Rundschreiben vom 17.06.2011).
Grundsätzlich lassen sich alle Spenden an wohltätige, gemeinnützige und kirchliche Vereine steuerlich geltend machen. Dazu gehören neben größeren Vereinigungen wie dem Deutschen Roten Kreuz oder der Welthungerhilfe auch die Freiwillige Feuerwehr oder der lokale Sportverein. Bei Spenden für politische Parteien gelten allerdings Sonderregeln. Wichtig ist jedoch, dass die Spende bis zu einer Höhe von 20 Prozent des persönlichen Einkommens von der Steuer abgesetzt werden kann. Jedoch lassen sich Beträge, die darüber hinausreichen, auch auf die kommenden Jahre vortragen.
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