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Sorgerechtsverfügung beider Elternteile
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Sehr geehrte Frau Greilich,
die Sorgerechtsverfügung wäre für Ihren Fall nicht das passende Dokument. In dieser Verfügung geht es nämlich darum, dass die Eltern verfügen, wer nach Ihrem Tod das Sorgerecht für das Kind erhalten soll. Diese Verfügung ist also für Fälle gedacht, in denen die Eltern gemeinsam (etwa durch einen Unfall) sterben.
Eine Generalvollmacht wäre ebenfalls nicht passend. Denn die Vollmacht muss bei gemeinsamen Sorgerecht immer genau für die geplante Maßnahme erteilt werden. Denn Sinn und Zweck des gemeinsamen Sorgerechts ist es ja, dass beide Eltern über den Antrag (z.B. Führerschein mit 17) informiert sind und auch damit einverstanden. Eine generelle Vollmacht ohne genaue Bezeichnung der Sache, um die es geht, wird also in der Regel nicht von der Behörde akzeptiert werden. Sie können eine Vollmacht ausstellen, die alle in Frage kommenden Anträge genau aufführt. Dazu können Sie das Formular für die Generalvollmacht nutzen und enstprechend abändern. In jedem Fall sollten Sie auch den Grund für die Vollmacht (nämlich dauerhafter Aufenthalt im Ausland) aufführen.
Es bleibt Ihnen noch die Möglichkeit das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Dazu ist in der Regel das Einverständnis des Partners nötig.
HINWEIS: Wir erteilen im Einzelfall keine Rechtsberatung, sondern geben lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Falls der Vater des Kindes das Sorgerecht nicht hat, wie es die Regel bei nichtverheirateten Eltern ist, entscheidet das Familiengericht über die Übertragung des Sorgerechts. In der Regel wird der leibliche Vater gewählt, soweit nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen.
Mithilfe einer Sorgerechtsverfügung können Sie sich gegen den Vater aussprechen und eine andere Person als Sorgeberechtigten auswählen.
Wir bieten speziell für Alleinerziehende eine Vorlage dafür an. Sie sollten detailliert begründen, weshalb der Vater nicht geeignet wäre. Hinweise zur Sorgerechtsverfügung und zur Formulierung des Inhalts finden Sie in unserem Formular. Das Gericht prüft den Inhalt Ihrer Verfügung und wird sich in der Regel daran halten, soweit nicht zwischenzeitlich neue Erkenntnisse hinzugekommen sind. Das Gericht ist gehalten immer zum Wohle des Kindes zu entscheiden, wobei die Wünsche der Mutter das Hauptindiz hierfür sind.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Mehr Informationen zur Sorgerechtsverfügung
Die Sorgerechtsverfügung tritt auch dann in Kraft, wenn die Eltern noch am Leben, aber aus irgendwelchen anderen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich um ihr Kind bzw. ihre Kinder zu kümmern. Für die Wirksamkeit der Verfügung ist es zudem notwendig, dass sie entweder vollständig handschriftlich abgefasst und von beiden Partnern unterschrieben wurde oder aber notariell beurkundet worden ist.
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