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Schenkungsvertrag über ein Haus/ bebautes Grundstück mit Rückforderungsrecht

Mit diesem Schenkungsvertrag  über ein Haus bzw. ein bebautes Grundstück räumen Sie sich gleichzeitig ein Rückforderungsrecht ein. Im Vertrag wird rechtsverbindlich geregelt, dass die Schenkung widerrufen werden kann, wenn ein Fall von grobem Undank eintritt. Nach Kenntnis der schweren Verfehlung des Beschenkten hat der Schenker nach deutschem Recht ein Jahr lang die Möglichkeit, die Schenkung zurückzunehmen.


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Mit der FORMBLITZ Update-Garantie haben Sie stets ein aktuelles und rechtssicheres Dokument zur Hand, das allen Anforderungen der neuesten Rechtsprechung entspricht. Sobald die FORMBLITZ-Redaktion das jeweilige Dokument an eine geänderte Rechtslage anpasst, erhalten Sie dieses innerhalb von 14 Tagen kostenlos per E-Mail. Die Update-Garantie gilt vom Kaufdatum an für einen Zeitraum von genau fünf Jahren.

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MS Word, 3 Seiten, 205 KB


Nachgefragt!

Schenkungsvertrag über ein Haus/ bebautes Grundstück mit Rückforderungsrecht

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Muss ein Schenkungsvertrag notariell beglaubigt werden? I.Radzewitz
(1 Antwort) Anzeigen/verbergen

Ein Schenkungsvertrag über ein Grundstück (egal, ob bebaut oder unbebaut) muss immer notariell beurkundet werden. Eine einfache Beglaubigung der Unterschrift reicht in diesem Zusammenhang nicht aus. Diesen Hinweis finden Sie auch unter "Informationen über den Vertragsinhalt" (siehe unten).
Die Schenkung von beweglichen Gegenständen kann dagegen durch sofortigen Vollzug der Schenkung, also die Übergabe des Gegenstandes, ohne besondere Formvorschriften vorgenommen werden.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten

Gilt dieser Vertrag auch für die Schenkung einer Wohnung? Andreas Bruglacher
(1 Antwort) Anzeigen/verbergen

Sehr geehrter Herr Bruglacher,

grundsätzlich können Sie diesen Vertrag auch für die Schenkung einer Wohnung verwenden. Zu beachten ist, dass hier die genauen Angaben zum Teileigentum, wie es sich aus Teilungserklärung und Grundbuch ergibt, zu ergänzen sind. Bitte denken Sie aber auch daran, dass die Schenkung einer Immobilie vom Notar beurkundet werden muss.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten



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Die Formblitz AG behält sich vor, Fragen oder Antworten nicht zu veröffentlichen oder zu löschen. Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung Ihrer Frage oder Antwort. Ihre E-mail Adresse wird nicht veröffentlicht, sie dient nur zur Benachrichtigung. Der Name, den Sie angeben erscheint unter Ihrer Frage auf unserer Seite.
 

Informationen über den Vertragsinhalt

Wichtig: Ein Schenkungsvertrag bedarf der Beurkundung durch einen Notar.

Der Schenkungsvertrag trifft Regelungen zu folgenden Punkten: 


• Vertragszweck
• Vertragsgegenstand / Grundbuch
• Vollzug der Schenkung
• Schenkungsauflage
• Widerruf wegen groben Undanks

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