Sie haben grundsätzlich ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht zur gewöhnlichen Verwendung einsetzen lässt. Zuvor steht dem Verkäufer allerdings ein Nachbesserungsrecht zu, sofern es für Sie zumutbar ist. Bevor Sie also vom Rücktritt mithilfe dieses Musterschreibens Gebrauch machen, vergewissern Sie sich, ob ein Nachbesserungsrecht besteht.
Das Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag können Sie erst in Anspruch nehmen, wenn Sie dem Verkäufer die Chance der Nachbesserung eingeräumt haben, das heißt, wenn Sie dem Verkäufer die Gelegenheit beispielsweise zur Reparatur gegeben haben. Nötig ist hierzu eine Fristeinräumung von in der Regel 2 Wochen. Grundsätzlich geht man davon aus, dass 2 Versuche der Nachbesserung durch den Verkäufer ausreichend sind. Wenn die Nachbesserung fehlschlägt, können Sie zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Wenn der Verkäufer nicht innerhalb der gesetzten und angemessenen Frist reagiert, können Sie aber auch sofort zurücktreten. Achten Sie beim Kauf auch auf die AGBs. Diese enthalten i.d.R. auch Hinweise zur Kaufvertragsrückabwicklung.
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