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Reisekostenrechner

Der Reisekostenrechner hilft Ihnen bei der präzisen Berechnung von Aufwendungen wie Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Übernachtungskosten oder Auslandsreisekosten. Sie müssen nur Ihre Daten eingeben und erhalten eine übersichtliche Auswertung. Die Reisekostenabrechnung erfolgt getrennt nach Inland (Deutschland) und Ausland. Die ausländischen Pauschalsätze sind im System hinterlegt.


Land
weniger 24Std.  0 EUR
weniger 24Std., mehr 14Std.  0 EUR
weniger 14Std., mehr 8Std.  0 EUR
Übernachtung  0 EUR
1)
  1. Für nicht aufgeführte Länder sind die für Luxemburg geltenden Pauschalen anzuwenden. Bei nicht erfassten Übersee- und Außengebieten eines Landes sind die für das Mutterland geltenden Pauschbeträge anzuwenden. Für die Departements Haute-Seine, Seine-Saint Denis und Val-de-Marne ist der Satz von Paris anzuwenden. Die in der Liste aufgeführten Pauschbeträge gelten ab 01.01.2009. Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind nur in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar (R 9.7 Abs. 3 und R 9.11 Abs. 10 Satz 7 Nr. 3 LStR), für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend (R 9.7 Abs. 2 und 9.11 Abs. 8 LStR).

* Für die Richtigkeit der enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.

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