Haben Sie aus selbstständiger Arbeit Leistungen erbracht? Dann müssen Sie dem Auftraggeber eine Rechnung stellen. Nutzen Sie unser praktisches Muster, um Formfehlern vorzubeugen und sich die Arbeit zu erleichtern. Nur noch Ihre Daten eintragen – die Summe der einzeln aufgeführten Positionen wird selbsttätig berechnet. Das Formular entspricht den gesetzlichen Vorgaben für Kleinunternehmer, die keine Mehrwertsteuer ausweisen müssen.
Gemäß der Kleinunternehmerregelung sind Unternehmen, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten wird, nicht umsatzsteuerpflichtig. Daher darf die Umsatzsteuer auf den gestellten Rechnungen nicht ausgewiesen werden und die Vorsteuer auf Eingangsrechnungen nicht abgezogen werden. Die Regelung dient der Vereinfachung der Steuererhebung.
![]()