Nachgefragt!
Rechnung (Honorar bei selbstständiger Tätigkeit Kleinunternehmer)
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Sehr geehrte Frau Laurisch,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Vorlagen nicht vollständig auf der Seite abbilden können.
Sie erhalten eine Rechnungsvorlage mit Anschreiben. Es handelt sich um eine Rechnung ohne Umsatzsteuer, die Sie erteilen dürfen, wenn es sich um einen Kleinbetrag handelt (bei dem die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden muss) oder Sie als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sind. Die einzelnen Posten in der Vorlage werden automatisch im Dokument summiert. Sie benötigen also keinen Taschenrechner. Das Anschreiben können Sie textlich selbstverständlich individuell anpassen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Sehr geehrte Frau London,
Kleinunternehmer sind Gewerbetreibende, deren Umsatz im vergangenen Jahr unter 17.500 € (einschließlich Umsatzsteuer) lag und die im laufenden Jahr einen Umsatz von unter 50.000 € erwarten (siehe § 19 UStG). Ein Kleinunternehmer muss sich nicht ins Handelsregister eintragen.
Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem Finanzamt, ob Sie Kleinunternehmerrechnungen stellen dürfen. Weiter Arbeitshilfen für Kleinunternehmer finden Sie übrigens in unserem Paket.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Weitere Produktinformationen
Die Vorlage ohne ausgewiesene Umsatzsteuer dürfen Sie nur verwenden, wenn Sie als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem Finanzamt.