Wenn Sie als Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beziehen, dann sollten Sie sich genau über die aktuelle Rechtslage informieren. Die Voraussetzung für die Zahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit ist, dass die Arbeitszeit betrieblich innerhalb von einem Monat seit dem ersten Ausfall für mindestens ein Drittel der beschäftigten Arbeitnehmer zu mehr als 10 v. H. ausfällt. Informieren Sie sich mithilfe dieser Broschüre über alle weiteren Details zum Thema.
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