Als Erwerber des Erbbaurechts haben Sie gegen eine jährliche oder halbjährliche Zahlung das Recht auf einem Grundstück zu bauen, das Ihnen nicht gehört. Durch die Einsparung des Kaufpreises für das Grundstück haben Sie mehr Geld für den eigentlichen Bau des Hauses zur Verfügung. In unserem Ratgeber von Christina Klein finden Sie alles was Sie wissen müssen zum Thema Erbbaurecht und Erbbauvertrag.
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