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Alles zum Vermächtnis

Neben dem Erbe ist auch das Vermächtnis ein beliebter Gegenstand von Streitigkeiten. Dieser Ratgeber informiert Sie über die aktuelle Rechtslage zu Vermächtnissen und beantwortet zentrale Fragen wie: Worin genau besteht der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis? Was bietet sich als Gegenstand einer Vermächtnisregelung an? Und: Was passiert im Fall der Unwirksamkeit oder eines Mangels am Vermächtnis? Neben zahlreichen erbrechtlichen Erläuterungen enthält dieser Ratgeber auch viele wertvolle Tipps und Formulierungsvorschläge, falls Sie selbst jemandem etwas vermachen möchten.


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Nachgefragt!

Alles zum Vermächtnis

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Sehr geehrter Herr Dangelmaier,

vermutlich ist hier die Erfüllungshandlung gemeint. Im Gegensatz zum Erben wird der Vermächtnisnehmer nicht "automatisch" Eigentümer am vermachten Gegenstand. Er hat allerdings gegen den Erben einen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses, also auf Herausgabe des Vermächtnisgegenstandes.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Sehr geehrter Herr Berger,

es käme darauf an, wofür die Schätzung benötigt wird. In der Regel reicht es aus, wenn Sie den Wert selbst schätzen. Nur für den Fall, dass gegen Ihre Schätzung Einwände vorgebracht werden (z.B. vom Finanzamt), muss ggf. ein Gutachter bestellt werden.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten



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