Wenn ein Verstorbener kein Testament abgeschlossen hat, so gilt ganz automatisch, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt. Wie diese aber genau bestimmt wird, wer Erbe erster, zweiter, dritter und fernerer Ordnung ist, ist häufig alles andere als klar. Wer im Falle des Todes eines Angehörigen Streit innerhalb der Familie vermeiden will, sollte sich mit der gesetzlichen Erbfolge und ihren Regelungen befassen. Auf diese Weise entstehen erst gar keine Irrtümer und falsche Erwartungen. In diesem leicht verständlichen Ratgeber, der die gesetzliche Erbfolge an vielen anschaulichen Bespielen erläutert, erfahren Sie, wie Sie sich im Erbfall am besten verhalten sollten und womit Sie rechnen können.
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Auch wenn der Verstorbene ein Testament abgeschlossen hat, ist damit die gesetzliche Erbfolge nicht automatisch hinfällig. Den gesetzlichen Erben, die vom Testament unbeachtet geblieben sind, steht ein sogenannter Pfichtteil zu. Die Höhe dieses Pflichtteils, der eingefordert werden kann, bemisst sich anhand der gesetzlichen Erbfolge und der daraus erwachsenden Ansprüche.
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