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Alles zur Erbengemeinschaft

Sie haben etwas geerbt? Sind aber nicht der einzige Erbe? Dann sind Sie kraft Gesetz Mitglied einer Erbengemeinschaft. Da es in einer solchen Gemeinschaft häufig zu Streitigkeiten kommen kann, ist dieser Ratgeber für Sie ein hilfreiches Mittel, um zu garantieren, dass Sie Ihr Erbe auch erhalten. Der Ratgeber informiert Sie über die einschlägigen Rechtsvorschriften über die gegenseitigen Ausgleichspflichten der Miterben bis hin zu einer potentiellen Haftung der Miterben.


PDF - Preis: EUR 7,90

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PDF, 31 Seiten, 312 KB


Nachgefragt!

Alles zur Erbengemeinschaft

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrter Frau Duchna,

Sie können Ihren Bruder zunächst einmal auffordern, über die Pachteinnahmen Auskunft zu erteilen und bezüglich der Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit den Grundstücken eine ordentliche Aufstellung zu machen. Sie sollten ihn gleichzeitig auffordern, Ihren Anteil aus dem sich daraus ergebenen Betrag an Sie zu bezahlen.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich in jedem Fall an einen Rechtsanwalt zu wenden, um wichtige Verjährungsfristen nicht zu versäumen und Ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen. Die Kosten für eine Erstberatung sind nach oben hin gedeckelt und liegen höchstens bei ca. 250,00 EUR. Die Anwaltskammer Ihres Landkreises kann Ihnen die Adressen für Fachanwälte für Erbrecht nennen. Ggf. können Sie eine Ratenzahlung vereinbaren. Fragen Sie telefonisch nach.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Weitere Produktinformation

Erben tut weh und bedeutet in den häufigsten Fällen Streit. Deshalb ist es ratsam sich über die rechtlichen Grundlagen eines Erbschaftsfalls zu informieren. Dabei ist zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge zu unterscheiden. Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergelegt und regelt, welche Personen konkret im Fall des Todes an erster Stelle der Erbfolge stehen. Die gewillkürte Erbfolge meint die Regelung des Erbfalls durch den Erblasser mittels eines Testaments (Beispiel: Der Großvater bestimmt eine enge Bekannte als Erbin). Eine solche individuell geregelte Erbfolge kann dann von Bedetung sein, wenn es um die Auszahlung des Pflichtteils geht. Denn falls beispielsweise der Vater seinen Sohn kraft Testament von der Erbschaft ausgeschlossen hat, so hat dieser immer noch einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung eines gesetzlichen Pflichtteils.

Verwaltung des Nachlasses

Wenn es zu Unstimmigkeiten unter den Erben kommt oder noch keine Einigung über die Aufteilung des Nachlasses erzielt werden konnte, gilt, dass die ordnungsgemäße und laufende Verwaltung des Nachlasses den Erbberechtigten nur gemeinschaftlich zusteht. Diese Verwaltung umfasst alle Maßnahmen, die auf die tatsächliche oder rechtliche Erhaltung, Vermehrung, Sicherung und Nutzung des Nachlasses gerichtet sind. Art und Inhalt der Verwaltung sind den Miterben selbst überlassen. Im Falle der Uneinigkeit unter den Miterben entscheidet die Stimmenmehrheit.

Vorschau

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Alles zur Erbengemeinschaft
Vorschau: Alles zur Erbengemeinschaft, Seite 3 (PDF) Vorschau: Alles zur Erbengemeinschaft, Seite 6 (PDF)
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