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Ratgeber Pflichtteilsanspruch

Ebook zum Thema Enterbung eines nahen Verwandten

Wie Sie Ihr Vermögen nicht an unwürdige Erben weiterreichen!
Alles über die Rechte und Pflichten des Erblassers beim Enterben
Fundiertes Praxiswissen - leicht verständlich erklärt

Sie haben sich von Ihren Verwandten oder sogar engen Familienangehörigen distanziert und wollen diese auch nicht mehr in Ihrem Erbe bedenken? Gehen Sie nicht zu voreilig an die Angelegenheit heran, informieren Sie sich zunächst über Ihre Rechte und Pflichten als Erblasser. Denn vererben ist nicht so einfach wie man denkt. Alle Fragen rund ums Erben, mit dem Schwerpunkt "Pflichtteil" sind in diesem Ratgeber zusammengetragen worden. Fragen wie: "Wem steht ein Pflichtteil überhaupt zu? Muss ausdrücklich enterbt werden oder reicht es aus, wenn die entsprechende Person nicht in der letztwilligen Verfügung erwähnt wird?" werden im Ratgeber Pflichtteilsanspruch leicht verständlich beantwortet. Ebook hier downloaden!

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Inhalt: Ratgeber

  1. Der Pflichtteilsanspruch – Was passiert, wenn gesetzliche Erben enterbt werden
  2. Erbrechtliche Prinzipien
  3. Grundbegriffe aus dem Erbrecht
  4. Enterben
  5. Pflichtteilsrecht
  6. Erbunwürdigkeit
     

Testament und Pflichtteil

Ein Erblasser kann zwar mit einem Testament seinen Willen über die Verteilung seines Erbes festlegen, allerdings gibt es einige Regelungen des Erbrechts, die die vollständige Durchsetzung dieses Willens einschränken. Dazu gehört die Pflichtteilregelung. Wird jemand, der nach der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt worden wäre, durch das Testament nicht berücksichtigt, das heißt, direkt oder indirekt enterbt, so besteht für ihn die Möglichkeit, seinen Pflichtteil einzuklagen. Ein Pflichtteil ist kein gesetzlicher Erbteil, sondern ein persönlicher Anspruch auf Zahlung einer Geldsumme in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils zum Zeitpunkt des Erbfalls. Der Anspruch auf den Pflichtteil ist wiederum vererblich und übertragbar. Der Pflichtteilberechtigte muss innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis vom Erbfall Anspruch auf den Pflichtteil erheben, da der Anspruch sonst verjährt.

Entziehung des Pflichtteils

Der Anspruch auf einen Pflichtteil kann in Ausnahmefällen entzogen werden. Für diese Ausnahmen gibt es einen engen gesetzlichen Rahmen. So kann der Anspruch auf den Pflichtteil dadurch erlöschen, dass der Erbe dem Erblasser nach dem Leben trachtete oder sich ihm gegenüber eines schweren Verbrechens schuldig gemacht hat. Damit sind Straftaten gemeint, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr geahndet werden. Doch auch andere Missachtungen und Verfehlungen, die im Erbrecht genau geregelt sind, können ein Grund sein, um dem Erben den Anspruch auf den Pflichtteil zu entziehen.

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