Deutschland  Deutschland  / Österreich Schweiz USA
DokumenteSoftwareThemenNachgefragtMein FORMBLITZ
 

Los  Detailsuche

Home > Ratgeber > Finanzen & Vorsorge > Der Pflichtteilsanspruch – Was passiert, wenn gesetzliche Erben enterbt werden
Beispielseite
Großansicht

Der Pflichtteilsanspruch – Was passiert, wenn gesetzliche Erben enterbt werden

Sie haben sich von Ihren Verwandten oder sogar engen Familienangehörigen distanziert und wollen diese auch nicht mehr in Ihrem Erbe bedenken? Gehen Sie nicht zu voreilig an die Angelegenheit heran, informieren Sie sich zunächst über Ihre Rechte und Pflichten als Erblasser. Denn vererben ist nicht so einfach wie man denkt. Alle Fragen rund ums Erben, mit dem Schwerpunkt "Pflichtteil" sind in diesem Ratgeber zusammengetragen worden. Fragen wie: "Wem steht ein Pflichtteil überhaupt zu? Muss ausdrücklich enterbt werden oder reicht es aus, wenn die entsprechende Person nicht in der letztwilligen Verfügung erwähnt wird?" werden hier beantwortet.


PDF - Preis: EUR 7,90

Zum Öffnen und Drucken mit Adobe Reader.

PDF, 23 Seiten, 148 KB


Nachgefragt!

Der Pflichtteilsanspruch – Was passiert, wenn gesetzliche Erben enterbt werden

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Lieber Herr Richter!
Die Möglichkeit besteht durchaus. Sie können Ihren Sohn ohne Angabe von Gründen enterben. Der Pflichtanteil steht ihm laut Gesetz jedoch zu. Allerdings kommt es auf die schwere Ihrer Auseinandersetzungen an. Sollte er Ihnen nach dem Leben getrachtet haben oder hat er sich eines wirklich schweren Verbrechens schuldig gemacht, dann kann dies durchaus akzeptiert werden, um ihm auch den Pflichtanteil entziehen. Inwieweit die körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Ihnen dies erfüllen, müssen Sie selbst einschätzen.
Alles Gute!

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten



* Pflichtfeld
Die Formblitz AG behält sich vor, Fragen oder Antworten nicht zu veröffentlichen oder zu löschen. Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung Ihrer Frage oder Antwort. Ihre E-mail Adresse wird nicht veröffentlicht, sie dient nur zur Benachrichtigung. Der Name, den Sie angeben erscheint unter Ihrer Frage auf unserer Seite.
 

Inhaltsangabe des Ratgebers

  1. Der Pflichtteilsanspruch – Was passiert, wenn gesetzliche Erben enterbt werden
  2. Erbrechtliche Prinzipien
  3. Grundbegriffe aus dem Erbrecht
  4. Enterben
  5. Pflichtteilsrecht
  6. Erbunwürdigkeit
     

Testament und Pflichtteil

Ein Erblasser kann zwar mit einem Testament seinen Willen über die Verteilung seines Erbes festlegen, allerdings gibt es einige Regelungen des Erbrechts, die die vollständige Durchsetzung dieses Willens einschränken. Dazu gehört die Pflichtteilregelung. Wird jemand, der nach der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt worden wäre, durch das Testament nicht berücksichtigt, das heißt, direkt oder indirekt enterbt, so besteht für ihn die Möglichkeit, seinen Pflichtteil einzuklagen. Ein Pflichtteil ist kein gesetzlicher Erbteil, sondern ein persönlicher Anspruch auf Zahlung einer Geldsumme in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils zum Zeitpunkt des Erbfalls. Der Anspruch auf den Pflichtteil ist wiederum vererblich und übertragbar. Der Pflichtteilberechtigte muss innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis vom Erbfall Anspruch auf den Pflichtteil erheben, da der Anspruch sonst verjährt.

Entziehung des Pflichtteils

Der Anspruch auf einen Pflichtteil kann in Ausnahmefällen entzogen werden. Für diese Ausnahmen gibt es einen engen gesetzlichen Rahmen. So kann der Anspruch auf den Pflichtteil dadurch erlöschen, dass der Erbe dem Erblasser nach dem Leben trachtete oder sich ihm gegenüber eines schweren Verbrechens schuldig gemacht hat. Damit sind Straftaten gemeint, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr geahndet werden. Doch auch andere Missachtungen und Verfehlungen, die im Erbrecht genau geregelt sind, können ein Grund sein, um dem Erben den Anspruch auf den Pflichtteil zu entziehen.
Warenkorb

Warenkorb (0 Artikel)

Bezahlen per Lastschrift vom KontoBezahlen per Master Card oder VISA KreditkarteBezahlung per American ExpressBezahlen über PayPalBezahlen per TelefonrechnungBezahlung per Sofortüberweisung.deVorkasse

Signierte PDF-Rechnungen

Ihre FORMBLITZ-Rechnungen sind elektronisch signiert und werden vom Finanzamt anerkannt. [mehr]

Newsletter

FORMBLITZ auf Facebook