Für Ehepaare bietet das Berliner Testament die Möglichkeit die Erbfolge so zu regeln, dass der längerlebende Ehepartner nach dem Tode des anderen weitgehend auf dem selben finanziellen Niveau weiterleben kann. Durch diese Form der letztwilligen Verfügung wird beispielsweise verhindert, dass das gemeinsam gekaufte Grundstück zwecks Erbauseinandersetzung verkauft werden muss. Die Kinder erben erst dann, wenn beide Eltern verstorben sind. In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten die Form des Berliner Testaments erlaubt. Informieren Sie sich umfassend, bevor Sie Ihren Letzten Willen verfassen.
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Die Form des Berliner Testaments kann nur von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartner gewählt werden. Sie bietet sich vor allem für Familien mit Kindern an, da diese neben dem längerlebenden Ehepartner gesetzliche Erben sind. Nach dem Tod des einen Elternteils haben sie Anspruch auf ihren Erbteil. Dies ist problematisch, wenn z.B. ein Haus, in dem die Eheleute zusammen gewohnt haben, verkauft werden muss, um die Kinder auszuzahlen. Mit dem Berliner Testament sichern sich die Eheleute so gut wie möglich gegenseitig ab. Die Kinder können allenfalls noch den gesetzlichen Pflichtteil geltend machen. Auch dies kann man durch eine so genannte "Pflichtteilsklausel" weitgehend unterbinden. Denn bei Geltendmachung des Pflichtteils würden die Kinder ihren Anspruch auf das Erbe verlieren. Darüber hinaus gibt es noch weitere Gestaltungsmöglichkeiten. So können Sie beispielsweise regeln, was im Fall der Wiederverheiratung geschehen soll.
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