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Mein Recht als Vater

Kurzratgeber zu Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt

Noch immer bedeutet die Trennung der Eltern für viele Kinder, dass sie ihren Vater von nun an viel seltener sehen werden. Denn nach wie vor hat die Mehrheit der Kinder zukünftig ihren Lebensmittelpunkt bei der Mutter. Väter fühlen sich in dieser Situation trotz regelmäßiger Besuchzeiten oft ausgeschlossen. Obwohl in Deutschland das gemeinsame Sorgerecht die Regel ist und - laut Gesetz - auch nach der Scheidung bleiben soll, fehlt der tägliche Umgang, um in wichtigen Fragen mitreden zu können. Verunsicherung und Resignation sind die Folge. Unser Ratgeber klärt Väter über ihre Rechte und Pflichten umfassend auf. Nur wer über den Umfang von Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltspflicht informiert ist, kann mit der Ex-Partnerin auf Augenhöhe verhandeln.


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Nachgefragt!

Mein Recht als Vater

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Hallo,

ein Vater hat grundsätzlich das Recht auf Umgang mit seinen Kindern. Dies gilt zum Beispiel auch dann, wenn kein gemeinsames Sorgerecht besteht. Über den Umfang des Umgangsrechts muss zwischen beiden Elternteilen eine Einigung gefunden werden. Falls beide Eltern sich nicht einigen können oder ein Elternteil immer wieder gegen die Absprachen verstößt, muss der Umgang vom Familiengericht geregelt werden. Dort können dann verbindliche Zeiten festgelegt werden. An solche Absprachen muss sich die Mutter dann halten. In der Regel werden dann auch die Kinder gehört und deren Meinung fließt in die Regelung mit ein. Dabei kommt es jedoch auch auf das Alter der Kinder an.
In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie vor Gericht haben und welche Umgangsregelungen üblich sind. Zu beachten ist beispielsweise die Entfernung des Wohnorts beider Elternteile.

Bitte beachten Sie, dass wir im Einzelfall keine Rechtsberatung erteilen, sondern lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Sehr geehrter Herr Schmidt,

grundsätzlich können Väter in der Zeit, in der sie Umgang mit dem Kind haben mit dem Kind unternehmen was sie möchten. Es gibt Einschränkungen: Alle Unternehmungen, die das Sorgerecht berühren müssen mit der Mutter angesprochen werden. Dazu würde etwa eine Reise in Ausland gehören oder auch ein Schwimmkurs. Der Besuch der Großeltern muss dagegen in der Regel nicht mit der Mutter abgesprochen werden. Ausnahmen können sich nur dann ergeben, wenn es bereits eine gegenteiligige gerichtliche Anordnung gibt.

Generell haben Großelter das Recht auf dem Umgang mit dem Enkelkind. Will die Mutter versuchen dies zu verhindern, dann müsste sie hierfür gewichtige Gründe nennen und ein Verbot des Umgangs vor Gericht durchsetzen. Umfassende Informationen finden Sie in unserem speziellen Ratgeber zu dem Thema.
Ratgeber Rechte der Großeltern

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Was die generellen Umgangszeiten und näheren Regelungen (sowohl im Fall des nicht sorgeberechtigten Vaters als auch der Großeltern) angeht, so gibt es hierfür keine pauschalen Regelungen. Es kommt immer auf die Umstände im Einzelfall und auch das Alter des Kindes an. Ansprechpartner wäre zunächst das Jugendamt, welches zwischen den Eltern vermitteln soll, falls ein Elternteil mit dem Umfang des Umgangsrechts nicht zufrieden ist.

HINWEIS: Wir erteilen im Einzelfall keine Rechtsberatung, sondern geben lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Sehr geehrte Frau Graf,

der Termin beim Jugendamt ist der Schritt in die richtige Richtung. Die genaue Regelung eines Umgangsrechts des Vaters hängt von den Umständen im Einzelfall, also auch vom Alter des Kindes ab. Wenn die Mutter den Umgang seltener zulassen will, muss sie dies auch begründen. Falls sie behauptet, dass der Vater das Kind schlägt, dann muss dies nachgewiesen werden. In der Regel wird dann ein Gutachter zu bestellen sein, der das Kind befragt.

Wenn das Kind sich weigert, zu seinem Vater zu gehen, dann kann dies gerade in diesem Alter viele Ursachen haben. Gerade wenn der Umgang sehr selten ist, spielt sicher die Angst vor dem Unbekannten mit hinein, da es aus seiner vertrauten Umgebung herausgerissen wird. Daher wird von Gerichten gerade bei sehr kleinen Kindern ein häufiger Umgang befürwortet, der dazu beitragen soll einer Entfremdung von Vater und Kind entgegenzuwirken.

Falls die Eltern sich gar nicht über den Umgang einigen können, gibt es beispielsweise auch die Möglichkeit des begleiteten Umgangs. In dem Fall wäre eine dritte Person während der Umgangszeiten anwesend, dem beide Eltern vertrauen. Dies wäre mit dem Jugendamt abzuklären.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Sehr geehrte Frau König,

grundsätzlich ist ein Krankenhausaufenthalt ein einschneidendes Erlebnis, welches dem Sorgeberechtigten mitzuteilen ist. Im Einzelfall kann sich was anderes ergeben.

Der umgangsberechtigte Vater muss grundsätzlich selbst dafür sorgen, dass er in der Lage ist, sein Umgangsrecht auszüben. Von der Mutter (Pflegemutter) kann im Normalfall nicht erwartet werden, dass sie das Kind hinbringt. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn sie nach der Trennung weggezogen ist. In der speziellen Konstellation mit der Pflegemutter stellt sich die Frage, weshalb keine Pflegefamilie in der Nähe gefunden werden konnte. Wie gesagt, in der Regel muss der Vater sich darum kümmern, dass er das Kind auch sehen kann. Eventuell kann er aber verlangen, dass das Kind per Zugbegleitung mit der Bahn zu ihm geschickt wird. Er müsste für die Kosten aber in der Regel aufkommen.

Inwieweit ihm das Sorgerecht entzogen werden kann, hängt ebenfalls sehr stark vom Einzelfall ab. Grundsätzlich muss er in der Lage sein, sich an den wichtigen Entscheidungen im Leben des Kindes zu beteiligen (z.B. Schulauswahl). Eine räumliche Distanz ist im Normalfall kein Hinderungsgrund. Falls er allerdings immer wieder Termine verstreichen ließ ohne Begründung kann sich etwas anderes ergeben.
Insofern wäre die Aussage des Jugendamtes bezüglich des Entzugs des Sorgerechts zu hinterfragen.

Bitte beachten Sie, dass wir nur eine überschlägige Einschätzung geben können. Für eine Rechtsberatung im Einzelfall sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Inhalt des Ratgebers

Der Ratgeber wendet sich sowohl an Väter, die sich das Sorgerecht mit der Mutter teilen, als auch an Väter unehelicher Kinder, die kein Sorgerecht haben.

1. Sorgerecht bei Trennung oder Scheidung
2. Umfang des gemeinsamen Sorgerechts nach der Trennung
3. Alleinentscheidungsbefugnis der Mutter
4. Gemeinsame Entscheidungen
5. Auskunftsanspruch
6. Was bedeutet Umgangsrecht?
7. Umfang des Umgangsrechts
8. Beispiele für übliche Regelung des Umgangs
9. Kosten der Ausübung des Umgangsrechts
10. Aufenthaltsbestimmungsrecht
11. Übertragung des Sorgerechts auf den Vater
12. Verfahren vor dem Familiengericht
13. Unterhalt
14. Unterhaltsrelevantes Einkommen
15. Unterhaltsmehrbedarf und Sonderbedarf
16. Was kann ich tun, wenn ich zuviel bezahle?
 

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