Sehr geehrte Frau Bandowski,
auch Großeltern haben grundsätzlich das Recht auf regelmäßigen Umgang mit den Enkelkindern. Das ergibt sich aus §1685 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Die Ausgestaltung des Umgangsrecht ist aber im Gesetz nicht pauschal geregelt, sondern muss im Einzelfall geklärt werden. Ein Punkt wäre beispielsweise, wie häufig der Kontakt in der Vergangenheit stattgefunden hat.
Unser Ratgeber enthält hierzu detaillierte Tipps und viele Gerichtsentscheidungen. Informieren Sie sich also zunächst über die in Ihrem Fall geltenden Rechte und konfrontieren Sie die Ex-Schwiegertochter mit den Fakten. Vielleicht wäre es in dem Fall dann auch sinnvoll einen Vermittler einzuschalten, also eine Person, die das Vertrauen beider Seiten genießt. Falls Sie im Bekanntenkreis keine solche Person finden, kann Ihnen das Jugendamt professionelle Mediatoren benennen.
Bitte beachten Sie, dass wir im Einzelfall keine Rechtsberatung geben, sondern lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Nach Kenntnis der besonderen Umstände kann sich eine andere Wertung ergeben. Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
FORMBLITZ-Redaktionsteam