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Die Rechte der Großeltern

Großeltern haben grundsätzlich ein Recht zum Umgang mit Ihren Enkelkindern. Doch wie ist dies ausgestaltet? Was können die Großeltern tun, wenn nach einer Trennung oder Scheidung die Ex-Schwiegertochter oder der Ex-Schwiegersohn ihnen den Umgang mit den Enkeln verweigern? Unser Ratgeber klärt Sie über die Sorgerechtsregelung auf, die eintritt falls die leiblichen Eltern der Enkel versterben. Punkt für Punkt erfahren Sie welche Rechte Sie als Großeltern durchsetzen können.


PDF - Preis: EUR 7,90

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PDF, 21 Seiten, 139 KB


Nachgefragt!

Die Rechte der Großeltern

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrte Frau Bandowski,

auch Großeltern haben grundsätzlich das Recht auf regelmäßigen Umgang mit den Enkelkindern. Das ergibt sich aus §1685 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Die Ausgestaltung des Umgangsrecht ist aber im Gesetz nicht pauschal geregelt, sondern muss im Einzelfall geklärt werden. Ein Punkt wäre beispielsweise, wie häufig der Kontakt in der Vergangenheit stattgefunden hat.

Unser Ratgeber enthält hierzu detaillierte Tipps und viele Gerichtsentscheidungen. Informieren Sie sich also zunächst über die in Ihrem Fall geltenden Rechte und konfrontieren Sie die Ex-Schwiegertochter mit den Fakten. Vielleicht wäre es in dem Fall dann auch sinnvoll einen Vermittler einzuschalten, also eine Person, die das Vertrauen beider Seiten genießt. Falls Sie im Bekanntenkreis keine solche Person finden, kann Ihnen das Jugendamt professionelle Mediatoren benennen.

Bitte beachten Sie, dass wir im Einzelfall keine Rechtsberatung geben, sondern lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Nach Kenntnis der besonderen Umstände kann sich eine andere Wertung ergeben. Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Hallo,

grundsätzlich haben Sie als Großeltern ein Umgangsrecht laut BGB §1685 Abs. 1. Details und nähere Erläuterungen finden Sie in diesem Ratgeber. In der Rechtspraxis ist die Durchsetzung der großelterlichen Rechte jedoch etwas schwierig und uneindeutig. So gab es unterschiedliche Urteile in Fällen, in denen Großeltern ihr Umgangsrecht einklagen wollten. Maßgeblich für die Entscheidung ist hier immer das Wohl des Kindes. Und Sie müssen nachweisen, dass der Umgang mit Ihnen dem Wohl der Kinder dient.
Daher sollten Sie sich zunächst lieber um ein Gespräch und gegebenenfalls um einen Kompromiss mit der Freundin Ihres Sohnes bemühen. So könnten Sie etwa vorschlagen, sich mit den Kindern nicht in Ihrer Wohnung, sondern an einem neutralen Ort zu treffen. Zumindest solange die Lage gespannt ist. Ihr Sohn hat als Vater ganz klar ein Umgangsrecht, das er nötigenfalls auch einfordern kann. Eine außergerichtliche Lösung wäre jedoch für alle Beteiligten wünschenswert.
Wir können an dieser Stelle keine Rechtsbelehrung erteilen. Außerdem basiert die Einschätzung Ihres Falls auf den wenigen von Ihnen genannten Fakten. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an eine Familienberatungsstelle oder an einen Anwalt für Familienrecht.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen helfen!

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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