Deutschland  Deutschland  / Österreich Schweiz USA
DokumenteSoftwareThemenNachgefragtMein FORMBLITZ
 

Los  Detailsuche

Home > Ratgeber > Ausbildung & Beruf > Alles über Hartz IV (ALG II)
Beispielseite
Großansicht

Alles über Hartz IV (ALG II)

Nur derjenige, der seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern. Dieser umfangreiche und verständliche Ratgeber gibt Ihnen Auskunft über alles, was Sie über Hartz IV und Ihre Ansprüche darauf wissen müssen. Von einer angemessenen Wohnung über die Ihnen zustehenden Vermögenswerte bis hin zu Zuverdienstmöglichkeiten: hier finden Sie Antworten auf all Ihre Fragen. Gleichzeitig hilft Ihnen der Ratgeber dabei, den Antrag auf Hartz IV korrekt auszufüllen.


Rechtssicher und aktuell, von Experten erstellt:

PDF - Preis: EUR 2,90

plus Arbeitslosigkeit Bewerbungs-Paket (Bewerbung aus der Arbeitslosigkeit) + EUR 5,90 Erfahren Sie mehr...

Arbeitslosigkeit Bewerbungs-Paket (Bewerbung aus der Arbeitslosigkeit)

Bei längerer Arbeitslosigkeit empfiehlt es sich, die „Lücken“ zu füllen: zum Beispiel mit dem Verweis auf eine ehrenamtliche Tätigkeit oder Weiterbildungsmaßnahmen. Das Bewerbungs-Paket orientiert sich am Lebenslauf eines Elektrikers, kann aber unkompliziert an Ihre persönliche Situation angeglichen werden. Alle Vorlagen sowie der im Paket enthaltene Ratgeber helfen Ihnen dabei, mit Ihrer Bewerbung Personalentscheider zu begeistern und die Erwerbslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden.

Zum Öffnen und Drucken mit Adobe Reader.

PDF, 24 Seiten, 789 KB


Nachgefragt!

Alles über Hartz IV (ALG II)

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Eine Bedarfgemeinschaft wird in der Regel vermutet, wenn Personen länger als ein Jahr als Eheleute bzw. unverheirateten Lebenspartner zusammenleben oder bei Eltern und Kindern, soweit die Kinder unter 25 Jahre alt sind. Das ergibt sich aus § 7 Absatz 3 SGB II. Ansonsten stellt das Amt darauf ab, dass bei Verwandten eine wirtschaftliche Bedarfsgemeinschaft zu vermuten ist, bei der man sich gegenseitig finanziell unterstützt. Leistungen würden also entsprechend gekürzt werden. Diese Vermutung kann allerdings widerlegt werden, wenn man beweisen kann, dass getrennt gewirtschaftet wird.

Alles in allem hängt die Einschätzung der Rechtslage sehr stark vom Einzelfall ab. Wir können an dieser Stelle nur überschlägig antworten. Für eine Rechtsberatung in Ihrem individuellen Fall sollten Sie einen Rechtsanwalt oder eine Beratungsstelle aufsuchen.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten



* Pflichtfeld
Die Formblitz AG behält sich vor, Fragen oder Antworten nicht zu veröffentlichen oder zu löschen. Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung Ihrer Frage oder Antwort. Ihre E-mail Adresse wird nicht veröffentlicht, sie dient nur zur Benachrichtigung. Der Name, den Sie angeben erscheint unter Ihrer Frage auf unserer Seite.
 

Weitere Produktinformationen

Dieser Ratgeber erklärt Ihnen an zahlreichen anschaulichen Beispielen, wie Hartz IV zusammengesetzt ist und wie genau es berechnet wird. Er gliedert sich in folgende Fragen: 

 

  • Worauf gründet sich Ihr Anspruch auf Hartz IV?
  • Wie berechnet sich Ihre Unterstützung nach Abzug von anderen Einkommen?
  • Welches Vermögen dürfen Sie haben?
  • Mit welchen Leistungen können Sie rechnen?
  • Was ist Mehrbedarf?
  • Wie hoch ist Ihre angemessene Miete (mit Tabelle)?
  • Wie berechnet sich eine Bedarfsgemeinschaft?
  • Wo erhalten Sie Ihre Leistungen?
Warenkorb

Warenkorb (0 Artikel)

Bezahlen per Lastschrift vom KontoBezahlen per Master Card oder VISA KreditkarteBezahlung per American ExpressBezahlen über PayPalBezahlen per TelefonrechnungBezahlung per Sofortüberweisung.deVorkasse

Signierte PDF-Rechnungen

Ihre FORMBLITZ-Rechnungen sind elektronisch signiert und werden vom Finanzamt anerkannt. [mehr]

Newsletter

FORMBLITZ auf Facebook

Als Favorit speichern