Sehr geehrter Herr Hennecke,
leider haben wir Ihre Frage nicht erhalten. Sonst hätten wir uns mit Sicherheit schnellstmöglich darum gekümmert. Aufgrund einer gewissen Bearbeitungszeit durch die Moderatoren unseres Teams kann es allerdings immer zu Verzögerungen kommen, bis die Frage online und für Sie zu finden ist. Wenn Sie Ihre Frage noch einmal stellen, würden wir uns um eine Antwort bemühen.
Mir freundlichen Grüßen,
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Hallöchen zusammen!!
Ich war schon lange nicht mehr hier und bin nicht mehr so ganz auf dem laufenden..... Aber jetzt hat mich ein Bekannter gebeten ihm bei der Interpretation seines Zeugnisses und bei der Formulierung einer neuen, akzeptablen version zu helfen. Hier einige "Highlights":
Im Rahmen seiner Fachkenntnisse, des lobenswerten Interesses und der Befähigung, Sachverhalte schnell und sicher zu erfassen, hat es Herr....
stets verstanden, gewissenhaft und umsichtig zu arbeiten, und somit unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen. Herr... war stets pünktlich, und auch sein Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Vorgesetzten war stets einwandfrei.
Herr... schied am.. aus betriebsbedingten Gründen aus unserem UNternehmen aus. Wir Bedauern sein Ausscheiden, danken Herrn... für seine erfolgreiche Mitarbeit und wünschen ihm beruflich und persönlich alles Gute.
Hm...noch eine knappe 3 oder doch eher eine4-5?
Was mich noch interessieren würde, ob man aufgrund der Formulierungen auch von einer unabsichtlich schlechteren Bewrtung ausgehen könnte...eher nicht oder? Auch die Tatsache, dass er in diesem Unternehmen seine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik gemacht hat und anschließend trotz vieler Mitbewerber übernommen wurde sollte doch erwähnt werden oder?
Hennecke, Jörg
Sehr geehrter Herr Hennecke,
in der Tat lassen einige Formulierungen darauf schließen, dass der Arbeitnehmer nicht besonders gut bewertet wurde. Wenn Selbstverständlichkeiten wie "Pünktlichkeit" hervorgehoben werden, ist das ein Indikator dafür, dass es sonst nichts Positives über den Mitarbeiter zu sagen gab. Da Sie nur Auszüge zitieren, ist es natürlich schwer zu beurteilen, ob dieser schlechte Eindruck eventuell noch relativiert wird.
Da der Arbeitgeber gehalten ist ein wohlwollendes Zeugnis zu verfassen, das das berufliche Fortkommen nicht verhindert, sollte ggf. Nachbesserung verlangt werden. Am besten Sie nutzen eine Zeugnisvorlage, um festzustellen, welche Elemente und Formulierungen enthalten sein sollten. Diese Vorlagen sind natürlich noch individuell zu ergänzen. Die Tatsache, dass er nach der Ausbildung gerne übernommen wurde, gehört in jedem Fall in das Zeugnis.
Eine detaillierte Rechtsberatung erteilen wir jedoch nicht. Für eine individuelle Beurteilung des Zeugnisses und der Chancen einer eventuellen Klage, sollten Sie (bzw. Ihr Bekannter) einen Rechtsanwalt aufsuchen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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