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Wie Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen

Eine Vorsorgevollmacht erklärt eine Person Ihrer Wahl zu Ihrem Handlungsbevollmächtigten in sämtlichen bürokratischen, finanziellen und medizinischen Fragen. Aufgrund der Vielzahl der Entscheidungsrechte sollte man sich diesen Schritt sehr gut im Vorfeld überlegen und über alle Konsequenzen aufgeklärt sein. Dass Sie nur eine Person zu Ihrem Bevollmächtigten ernennen sollten, der sie hundertprozentig vertrauen können, ist selbstverständlich. Wie weit die Entscheidungs- und Handlungsrechte dieser Person dann aber tatsächlich reichen, und welche Gestaltungsspielräume eine Vorsorgevollmacht zulässt, erklärt Ihnen dieser Ratgeber des Fachverlags Interna.


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Nachgefragt!

Wie Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen

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Sehr geehrter Herr Schultrich,

für eine Vorsorgevollmacht benötigen Sie nur dann einen Notar, wenn sich die Vollmacht auch auf Grundstücksgeschäfte erstrecken soll.

Die Beurkundung durch einen Notar kann auch dann empfehlenswert sein, wenn der Gesundheitszustand des Vollmachtgebers kritisch ist bzw. nicht sicher ist, dass dieser noch im Vollbesitz der geistigen Kräfte ist. Ist dies unsicher, kann ein Notar feststellen, dass der Vollmachtgeber noch fähig war eine Verfügung zu verfassen. Falls nämlich über die Geschäftsfähigkeit Zweifel bestehen, kann die Verfügung schlimmstenfalls angefochten werden. Damit ist nur zu rechnen, wenn vielleicht andere Personen die Unterbringung im Pflegeheim nicht wünschen.
Bitte beachten Sie, dass die Vorsorgevollmacht erst zum tragen kommt, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist seinen Willen selbst zu äußern.

Wir können leider nur überschlägige Einschätzungen geben. Für eine verbindliche Rechtsberatung und Einschätzung der Situation sollten Sie einen Rechtsanwalt bzw. Notar aufsuchen.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Weitere Produktinformationen

Neben praktischen Erwägungen, die für die Ernennung eines Bevollmächtigten im Falle der eigenen Willensunfähigkeit sprechen, gibt es zahlreiche Konsequenzen, die bei dieser Entscheidung mitbedacht werden müssen. Was passiert etwa, wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt? Normalerweise wird in diesem Fall ein Betreuer vom Vormundschaftsgericht ernannt. Das ist häufig nicht im Sinne des Patienten, denn bei einem Betreuer handelt es sich um eine völlig unbekannte Person, die in keiner Weise über den Willen des Patienten informiert ist und selbst bezahlt werden muss. Wenn eine Vollmacht vorhanden ist, wird nur dann ein Betreuer hinzugezogen, wenn der Bevollmächtigte das wünscht. Ansonsten ist er in allen Fragen, die den Vollmachtgeber betreffen, entscheidungsbefugt. Um sicher zu stellen, dass der Bevollmächtigte im Ernstfall in Ihrem Sinne handelt, sollten Sie vorher über einzelne Fragen ganz konkret sprechen.

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