Sind Sie in der Zeitarbeits- bzw. Entleihungsbranche tätig und verleihen bzw. leihen Sie Arbeitskräfte, so sollten Sie unbedingt einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abschließen um folgende Punkte zu regeln:
Beachten Sie, dass nur nach detaillierter Festlegung der Rechte und Pflichten alle drei Parteien profitieren können.
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