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Aufforderung zur Räumung einer Mietwohnung

Haben Sie Ihrem Mieter gekündigt? Dann hat er die Wohnung zu räumen, anderenfalls können Sie ihn verklagen. Allerdings müssen Sie ihn im Vorfeld formgültig zur Räumung der Wohnung auffordern. Darüber hinaus muss eine angemessene Räumungsfrist eingehalten werden. Nutzen Sie unseren Musterbrief, um eine etwaige Räumungsklage rechtssicher vorzubereiten.


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Nachgefragt!

Aufforderung zur Räumung einer Mietwohnung

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Sehr geehrter Herr Gogsch,

wenn das Gericht feststellt, dass die Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter unwirksam war und eine Räumung er wohnung daher nicht hätte gefordert werden dürfen, bleibt das Mietverhältnis so wie es bisher bestanden hat erhalten. Der Mieter kann also weiterhin in der Wohnung bleiben.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Räumung einer Wohnung

Wenn eine Wohnung rechtmäßig gekündigt wurde, der Mieter den ihm durch einen Mietvertrag überlassenen Wohnraum jedoch nicht fristgerecht verlassen hat, hat der Mieter die Möglichkeit, eine Räumung zu verlangen und gegebenenfalls auch per Gericht durchzusetzen. Reagiert der Mieter auch auf eine Räumungsaufforderung nicht mit der Übergabe der Wohnung, bleibt dem Vermieter letztlich nur die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung. Dazu erstreitet der Vermieter vor Gericht einen Räumungstitel und kann sich mit diesem an einen Gerichtsvollzieher wenden und ihn mit der Räumung der Wohnung beauftragen. Zunächst muss der Vermieter die Kosten hierfür selbst tragen. Andere Maßnahmen zur Erwirkung der Räumung wie etwa das Austauschen des Schlosses, sind dem Vermieter jedoch untersagt. Nur die zuständigen Behörden haben das Recht, das Anliegen des Vermieters durchzusetzen. 

Aufgrund des geltenden Mieterschutzes, kann es zu der Situation kommen, dass der Mieter trotz wirksamer Kündigung in der zunächst Wohnung bleiben darf. In diesem Fall spricht man von Vollstreckungsschutz. Er tritt dann ein, wenn der Auszug für den Mieter eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Das ist dann gegeben, wenn der Mieter etwa nach seinem Auszug ohne Dach über dem Kopf dastünde. In diesem Fall gewährt das Gesetz dem Mieter Auszugsfristen, wenn er nachweislich und ohne Eigenverschulden keine Ersatzwohnung finden konnte.

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