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Patientenverfügung

rechtsverbindlich, auch ohne Notar

10 Milionen Bundesbürger haben Sie schon: die Patientenverfügung. Treffen Sie rechtzeitig Vorkehrungen für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Unsere Patientenverfügung, von Medizinjuristen entwickelt und seit Bundestagsbeschluss von 2009 für Ärzte verbindlich, hilft Ihnen, die letzten Fragen des Lebens gemeinsam mit den Angehörigen mitfühlend zu regeln. Bestimmen Sie selbst über lebenserhaltene Maßnahmen, Organspenden oder Sterbebegleitung. Wir helfen Ihnen mit dieser Vorlage Schritt für Schritt bei der Formulierung Ihres Patientenwillens.


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Nachgefragt!

Patientenverfügung

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrter Herr Friedrich,

für Ihre Verlobte benötigen Sie eine Vorsorgevollmacht, die dann greift, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind selbst zu entscheiden. Diese finden Sie unter Eingabe des Suchbegriffs in unserem Sortiment. Im Muster für die Vorsorgevollmacht können Sie den Umfang der Vollmacht so bestimmen, wie Sie es wünschen. Sie können also beispielsweise die Vollmacht auf medizinische Fragen und Entscheidungen eingrenzen oder ihr auch eine Vollmacht in Vermögensangelegenheiten geben.
Zusätzlich zu einer Vorsorgevollmacht empfehlen wir eine Patientenverfügung. Mit der Patientenverfügung erteilen Sie Ihren behandelnden Ärzten Anweisungen für den Fall, dass Sie selbst nicht bei Bewußtsein sind. Ihre Einstellung zu wichtigen medizinischen Fragen, wie künstliche Ernährung, können Sie in der Patientenverfügung festlegen. Ihre Bevollmächtigte ist dann an die Patientenverfügung gebunden. Mit der Verfügung nehmen Sie ihr die Entscheidung in heikelen Fragen ab. Sie hat die Möglichkeit darauf zu achten, dass die Mediziner Ihren Wünschen nachkommen. Der Inhalt der Patientenverfügung sollte mit einem Arzt abgesprochen werden.

HINWEIS: Wir erteilen im Einzelfall keine Rechtsberatung, sondern geben lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Was die Patientenverfügung beinhaltet:

  • Geltung der Verfügung: Nennung exemplarischer Situationen
  • Lebenserhaltende Maßnahmen
  • Schmerz- und Symptombehandlung
  • Künstliche Ernährung
  • Künstliche Flüssigkeitszufuhr
  • Wiederbelebung
  • Künstliche Beatmung
  • Dialyse
  • Verabreichung Antibiotika
  • Verabreichung Blut und Blutbestandteile
  • Organspende
  • Ort der Behandlung
  • Verbindlichkeit, Auslegung, Durchsetzung und Widerruf der Verfügung
  • Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
  • Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung
  • Aktualisierung
  • Schlussformel
  • Schlussbemerkungen

Achtung: Als sinnvolle Ergänzung zu einer Patientenverfügung empfiehlt es sich, mittels einer Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens zu berechtigen, für medizinische Fälle, die von den Bestimmungen der Patientenverfügung nicht erfasst werden, Entscheidungen für Sie zu fällen.

Verbindlichkeit von Patientenverfügungen

Grundsätzlich gilt, dass eine Patientenverfügung keiner bestimmten Form bedarf. Sie muss etwa nicht notariell beglaubigt werden, um Gültigkeit zu erlangen. Allerdings hat die Schriftform deutliche Vorteile im Anwendungsfall. Schriftlich lassen sich für konkrete Fälle meist sehr viel unmissverständlichere Vorkehrungen treffen. Häufig ist in der Praxis genau das das Problem: Es ist schwer einzuschätzen, ob der Anwendungsfall bereits eingetreten ist oder nicht. Hier hilft eine klare, schriftliche und möglichst ausführliche Willenserklärung. Dadurch wird nicht nur sichergestellt, dass dem Willen des Patienten im Ernstfall entsprochen wird, den Angehörigen wird auch die Last abgenommen, selbst Entscheidungen hinsichtlich des weiteren medizinischen Vorgehens zu treffen oder vorhandenen Willenserklärungen interpretieren zu müssen.

Wir empfehlen Ihnen die Patientenverfügung Punkt für Punkt mit Ihrem Hausarzt durchzusprechen.

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