Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft basiert auf einer privaten Übereinkunft und ist bislang keine rechtlich geregelte Institution wie die Ehe. Dennoch haben viele Partner das Bedürfnis, gemeinsame Verpflichtungen und gegenseitige Rechte vertraglich festzuhalten. Der Vertrag über eine nichteheliche Lebensgemeinschaft bietet Ihnen eine solide Grundlage, um anfallende Fragen einer dauerhaften Partnerschaft (von Mietkosten über Eigentumsverhältnisse bis hin zu Unterhaltsansprüchen) verbindlich zu regeln.
Folgende Punkte werden in dem Vertrag geregelt:
- Wohnungsmiete
- Eigentumsverhältnisse
- Schenkungen
- Vorsorgevollmacht
- Vollmachten für Geschäfte des täglichen Lebens
- keine soziale Absicherung des Partners
- Unterhaltsansprüche zwischen den Partnern
- erbrechtliche Regelung
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