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Vertrag über nichteheliche Lebensgemeinschaft

Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft basiert auf einer privaten Übereinkunft und ist bislang keine rechtlich geregelte Institution wie die Ehe. Dennoch haben viele Partner das Bedürfnis, gemeinsame Verpflichtungen und gegenseitige Rechte vertraglich festzuhalten. Der Vertrag über eine nichteheliche Lebensgemeinschaft bietet Ihnen eine solide Grundlage, um anfallende Fragen einer dauerhaften Partnerschaft (von Mietkosten über Eigentumsverhältnisse bis hin zu Unterhaltsansprüchen) verbindlich zu regeln.


MS Word - Preis: EUR 7,90

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Die FORMBLITZ Update-Garantie

Mit der FORMBLITZ Update-Garantie haben Sie stets ein aktuelles und rechtssicheres Dokument zur Hand, das allen Anforderungen der neuesten Rechtsprechung entspricht. Sobald die FORMBLITZ-Redaktion das jeweilige Dokument an eine geänderte Rechtslage anpasst, erhalten Sie dieses innerhalb von 14 Tagen kostenlos per E-Mail. Die Update-Garantie gilt vom Kaufdatum an für einen Zeitraum von genau fünf Jahren.

Zum Bearbeiten, Speichern und Drucken mit Microsoft Word. Zum vollständig freien Editieren bitte den Dokumentenschutz aufheben.

MS Word, 2 Seiten, 213 KB


Nachgefragt!

Vertrag über nichteheliche Lebensgemeinschaft

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrter Herr Grüntal,

Sie können das Wohnrecht testamentarisch verfügen bzw. Ihre Lebensgefährtin als Alleinerbin einsetzen. Sie sollten allerdings auch eine Absicherung für den Fall einer Krankheit haben, falls Sie nicht mehr in der Lage sind Ihren Willen zu äußern, also eine Vorsorgeverfügung. Hierzu benötigen Sie keinen Notar.

Eventuell wäre es in Ihrem Fall aber ratsam, Ihre Lebensgefährtin vertraglich abzusichern.

Ein Wohnrecht kann bereits jetzt im Grundbuch eingetragen werden, das geht allerdings nur mithilfe eines Notars. Damit wäre gewährleistet, dass sie auch im Falle späterer eventueller Erbstreitigkeiten in jedem Fall in der Immobilie wohnen bleibt.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich an einen Notar zu wenden, der Sie diesbezüglich (auch in Bezug auf die testamentarische Gestaltung) individuell beraten kann.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Weitere Produktinformationen

Folgende Punkte werden in dem Vertrag geregelt: 
- Wohnungsmiete
- Eigentumsverhältnisse
- Schenkungen
- Vorsorgevollmacht
- Vollmachten für Geschäfte des täglichen Lebens
- keine soziale Absicherung des Partners
- Unterhaltsansprüche zwischen den Partnern
- erbrechtliche Regelung

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