Nachgefragt!
Strafanzeige
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Sehr geehrter Herr Griebel,
wichtig ist, dass Sie in Ihrer Strafanzeige den Sachverhalt detailliert und mit allen wichtigen Daten schildern. Schicken Sie eine Kopie der Bestellbestätigung mit sowie einen Beleg dafür, dass Sie die Ware bezahlt haben. Unsere Muster-Strafanzeige können Sie als Grundgerüst benutzen. So stellen Sie sicher, dass alle Tatsachen in der richtigen Reihenfolge mitgeteilt werden und der Aufbau klar gegliedert und vollständig ist.
Bitte bedenken Sie, dass im Falle der Nichtlieferung von Waren nicht zwangsläufig ein Betrug vorliegt. Voraussetzung für den Betrug wäre, dass eine Ware zum Verkauf angeboten wird, bei der von Anfang an klar war, dass sie nicht mehr geliefert werden kann. Stellen sich die Lieferschwierigkeiten erst im Nachhinein heraus, war beim Kaufabschluss kein Vorsatz gegeben. Außerdem müsste der Verkäufer in der Absicht gehandelt haben sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sprich das bezahlte Geld nicht zurückzuzahlen. Wenn trotz mehrmaliger Nachfragen eine Rückabwicklung des Kaufs nicht erfolgt, kann man wohl von einer solchen Absicht ausgehen. Der Staatsanwalt hat dann die näheren Umstände zu prüfen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Sehr geehrter Herr Petrillo,
in Betracht kommt eine Anzeige wegen übler Nachrede (§186 Strafgesetzbuch). Strafbar ist danach, wenn jemand über eine andere Person ehrverletzende Tatsachen behauptet, die nicht nachweislich wahr sind. Derjenige, der die üble Nachrede verbreitet behauptet diese Dinge also ins Blaue hinein ohne den Wahrheitsgehalt überprüft zu haben. Ein Beispiel wäre, dass jemand das Gerücht in die Welt setzt, dass ein anderer überschuldet sei. Wichtig ist, dass diese "üble Nachrede" einem Dritten gegenüber erklärt werden muss, also nicht nur gegenüber dem Betroffenen.
Wenn jemand bewusst Lügen verbreitet, die dazu geeignet sind einen anderen herabzuwürdigen, dann ist bereits der Tatbestand der Verleumdung (§187 Strafgesetzbuch) erfüllt. Der Täter weiß, dass er Unwahrheiten verbreitet. Beispielsweise wenn jemand behauptet, er sei von einem anderen bestohlen worden.
Wie Sie sehen ist die Unterscheidung im Einzelfall juristisch kompliziert. Sie müssen dies letztlich auch gar nicht beurteilen, denn das macht der Staatsanwalt. Tragen Sie in unsere Muster-Strafanzeige ganz einfach den Sachverhalt ein. Wichtig ist, den genauen Wortlaut der "Lügen" zu zitieren, soweit es möglich ist. Nennen Sie auch die Personen, gegenüber denen er die Lügen geäußert hat, mit Namen und Adressen (als Zeugen). Vergessen Sie nicht auch das Datum oder den Zeitraum zu nennen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Hallo Frau Plaire,
wenn Ihre Nummernschilder als gestohlen gemeldet sind (durch die Anzeige, die Sie erstattet haben), sollten Sie auf keinen Fall mit diesen Kennzeichen fahren. Auch keine kurzen Strecken. Dies hätte im Fall eines Unfalls - sicherlich versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Bitte wenden Sie sich stattdessen mit dieser Frage direkt an die zuständige Polizeidienststelle, bei der Sie die Anzeige erstattet haben.
Für die neuen Nummernschilder sollten Sie sicherheitshalber auch bei Ihrer KFZ-Versicherung nachfragen. Eventuell bietet diese Ihnen eine schnelle und vorläufige Lösung Ihres Problems. So kommen Sie eventuell früher an neue Nummernschilder und können Ihre Fahrt abgesichert antreten.
Mit freundlichen Grüßen
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Sehr geehrter Herr Bernstein,
es kommt ein wenig darauf an, wie diese Situation entstanden ist. Es käme aber hier wohl der Straftatbestand der Untreue in Betracht. Grundsätzlich haften die Vereinsorgane. Häufig gibt auch eine Versicherung, um den finanziellen Schaden zu decken.
Wir können leider an dieser Stelle keine individuelle Rechtsberatung leisten. Vielleicht wäre es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Hallo Tina,
bitte bedenken Sie, dass es sich bei einer fehlerhaften Rechnung nicht automatisch um einen Betrug handelt. Offensichtlich und vielleicht auch zu Recht ärgern Sie sich über - Ihrer Meinung nach - ungerechtfertigte Rechnungen.
Mit einer Strafanzeige werden aufgrund eines begründeten Verdachts auf eine Straftat offizielle Ermittlungen ausgelöst.
Ob der Verband mit seinen Rechnungen an Sie tatsächlich gegen ein bestehendes Gesetz verstösst, sollten Sie am besten vorab mit einem professionellen Rechtsberater klären, der sich auf diesem speziellen Gebiet auskennt. Erst dann macht eine Strafanzeige Sinn. Bitte bedenken Sie, dass wir von der Redaktion keine verbindliche Rechtsauskunft geben können. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Was muss in einer Strafanzeige angegeben werden?
Mit einer Strafanzeige werden aufgrund eines begründeten Verdachts auf eine Straftat offizielle Ermittlungen ausgelöst. Eine Straftat liegt dann vor, wenn jemand gegen ein bestehendes Gesetz verstoßen hat. Dazu zählen unter anderem, Diebstahl, Raub, Verkehrs- und Steuerdelikte.
In einer wirksamen Strafanzeige müssen zunächst die persönlichen Angaben desjenigen auftauchen, der die Anzeige macht und zumindest der Name oder ein identifizierender Hinweis desjenigen, gegen den die Anzeige gestellt wird. Darüber hinaus müssen Sie möglichst präzise Angaben zu dem Ort und dem Zeitpunkt des vermutlichen Delikts machen. Der Hergang des Geschehens sollte so genau und klar wie möglich geschildert werden. Haben Sie eventuell Bild- oder Tonmaterial, um den Vorfall zu belegen? Waren weitere Zeugen anwesend? All das sind wichtige Informationen für die weiteren Untersuchungen des Falls. Sie können mit dem Aufgeben der Strafanzeige um die Mitteilung des Aktenzeichens bitten. Mit diesem ist es für Sie leichter, sich nach dem Stand der Ermittlungen zu erkundigen.
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