Nachgefragt!
Rücktritt vom Kaufvertrag
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Hallo Maischo,
ein Rücktritt ist in der Regel nur möglich, wenn eine solche Möglichkeit vertraglich vereinbart wurde. Prüfen Sie also zunächst den Kaufvertrag Ihrer Eltern auf entsprechende Klauseln. Ohne eine solche Vereinbarung kann ein Rücktritt in der Regel nur erfolgen, wenn die Kaufsache mangelhaft war und der Mangel nicht durch Nachbesserung behoben wurde.
Eine andere Möglichkeit aus einem Vertrag wieder heraus zu kommen wäre die Anfechtung. Diese ist allerdings nur möglich, wenn der Verkäufer falsche Angaben gemacht hat, also arglistig getäuscht hat.
Viele Firmen bieten aus Kulanz ein Rückgabe- oder Rücktrittsrecht an. Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt an die Verkäufer zu wenden und im Zweifel eine Rechtsberatung aufzusuchen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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