Formulieren Sie Ihre Forderung nach Schadensersatz immer schriftlich – auch dann, wenn der Verursacher bereits mündlich zugesichert hat, für den Schaden aufzukommen. Denn falls sich die Schadensregulierung doch noch länger hinzieht, bleibt auch später nachvollziehbar, dass Sie sofort auf einen Schadensausgleich bestanden haben. Wenn Sie also einen Schaden erlitten haben durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines anderen, dann nutzen Sie den FORMBLITZ-Musterbrief, der Ihnen den Anspruch auf Schadensersatz sichert. Die Vorlage ist anpassbar auf jede Schadensart, von Sach- bis Körperschäden.
![]()