Sollten Sie darüber informiert sein oder den Eidruck gewonnen haben, dass der für Sie ernannte Sachverständige in irgend einer Form befangen ist, dann sollten Sie schnell handeln. Es könnte sich sehr zu Ihrem Nachteil auswirken. Innerhalb von zwei Wochen nach der Ernennung dürfen Sie Einspruch einlegen. Einen Vorschlag für eine Begründung finden Sie in unserer Muster-Vorlage.
Diese FORMBLITZ-Vorlage kann bequem am Computer ausgefüllt und gespeichert werden.
Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Musterbrief (Word)
![]()