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Bewilligung einer unbezahlten Arbeitsbefreiung durch den Arbeitgeber

Wer sich eine Zeit lang von der Arbeit freistellen lassen will, benötigt hierzu eine schriftliche Erlaubnis des Arbeitgebers. Unser Musterbrief ist bereits ausformuliert und muss nur noch mit Ihren individuellen Daten gefüllt werden. So stellen Sie sicher, dass alle rechtlichen Punkte in der Freistellung beachtet wurden und haben im Streitfall ein Dokument als Beweisstück in der Hand.


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Mit der FORMBLITZ Update-Garantie haben Sie stets ein aktuelles und rechtssicheres Dokument zur Hand, das allen Anforderungen der neuesten Rechtsprechung entspricht. Sobald die FORMBLITZ-Redaktion das jeweilige Dokument an eine geänderte Rechtslage anpasst, erhalten Sie dieses innerhalb von 14 Tagen kostenlos per E-Mail. Die Update-Garantie gilt vom Kaufdatum an für einen Zeitraum von genau fünf Jahren.

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Bewilligung einer unbezahlten Arbeitsbefreiung durch den Arbeitgeber

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Sehr geehrte Frau Giebl,

der unbezahlte Sonderurlaub und der Erholungsurlaub sind unterschiedliche Dinge. Sie müssen also Ihren Jahresurlaub in der Regel nicht zuerst aufbrauchen.
Der Arbeitgeber muss eine solche Freistellung in der Regel aber nicht genehmigen. Andererseits darf er auch nicht willkürlich handeln, aufgrund des Gleichbehandlungsgebots. Sie sollten sich in der Angelegenheit individuell vom Anwalt oder beim Personalrat beraten lassen, da im öffentlichen Dienst möglicherweise noch besondere Regelungen zu beachten sind.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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