Wenn Sie als Arbeitgeber eine Initiativbewerbung erhalten, sind Sie nicht verpflichtet die Bewerbungsunterlagen an den Bewerber zurückzusenden. Trotzdem kann es sein, dass Sie grundsätzlich an der Beschäftigung des Bewerbers interessiert sind, zu dem Zeitpunkt aber keine verfügbaren Stellen vorhanden sind. Dann und auch im generellen hinterlässt es einen besseren Eindruck, wenn Sie die Unterlagen zurücksenden und eine Antwort geben. Die Mustervorlage ist ein freundliches, aber bestimmtes Antwortschreiben, das zugleich eine zukünftige Beschäftigung des Bewerbers nicht gänzlich ausschließt.
Bewirbt sich jemand ohne eine konkrete Stellenausschreibung, ist dies meistens ein Zeichen dafür, dass der Bewerber sich für das angeschriebene Unternehmen sehr interessiert und sich mit dessen Arbeitsaufgaben beschäftigt hat. Er hat sich den "Wunscharbeitgeber" selbststänig gesucht und ist daher sehr motiviert für diesen tätig zu werden. Inititiativbewerbungen sind sehr häufig und viele Unternehmen erlangen gerade auf diesem Weg neue Mitarbeiter, da auch für sie die Stellenausschreibungen und der Bewerbungsprozess mit hohen Kosten verbunden sind. Daher sollten Sie als Arbeitgeber die Mühen und Hoffnungen eines Initiativbewerbers zumindest mit einer höflichen Absage honorieren.
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