Mieterhöhungen sind für die Mieter nicht angenehm, dennoch gibt das Gesetz Ihnen als Vermieter die Möglichkeit die Miete an die Marktsituation anzupassen. Allerdings können Sie eine Mieterhöhung von Wohnraummiete nur durchsetzen, wenn Ihr Mieter zustimmt. Diesem bleibt dann nur noch das Sonderkündigungsrecht. Nutzen Sie unseren Musterbrief, um die Zustimmungserklärung rechtlich unanfechtbar einzuholen.
Natürlich zahlt niemand gern freiwillig mehr Miete. Sofern die Mieterhöhungsforderung rechtens und begründet ist, muss der Mieter jedoch zustimmen. Begründete Fälle für eine Mieterhöhung sind nach dem Gesetz eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, Modernisierung, Steigerung der Betriebskosten oder eine Staffelmietvereinbarung, die jedoch bereits im Vorfeld durch den Mietvertrag vereinbart wurde. Außerdem muss beachtet werden, dass die letzte Mieterhöhung mehr als zwölf Monate zurückliegen muss und dass eine Frist von zusätzlich drei Monaten gibt, ehe der neue Mietpreis wirksam werden kann. Stimmt der Mieter trotz seiner Zustimmungspflicht innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Mieterhöhungsschreibens nicht oder nur teilweise zu, kann der Vermieter den Mieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung verklagen. Dafür hat er drei Monate Zeit. Versäumt er diese Frist, muss er mit dem Verfahren von vorne beginnen.
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