Deutschland  Deutschland  / Österreich Schweiz USA
DokumenteSoftwareThemenNachgefragtMein FORMBLITZ
 

Los  Detailsuche

Home > Musterbriefe > Haus & Wohnen > Zustimmung zur Mieterhöhung
Beispielseite
Großansicht

Zustimmung zur Mieterhöhung

Mieterhöhungen sind für die Mieter nicht angenehm, dennoch gibt das Gesetz Ihnen als Vermieter die Möglichkeit die Miete an die Marktsituation anzupassen. Allerdings können Sie eine Mieterhöhung von Wohnraummiete nur durchsetzen, wenn Ihr Mieter zustimmt. Diesem bleibt dann nur noch das Sonderkündigungsrecht. Nutzen Sie unseren Musterbrief, um die Zustimmungserklärung rechtlich unanfechtbar einzuholen.


PDF - Preis: EUR 2,90

plus 5 Jahre Update-Garantie + EUR 3,00 Erfahren Sie mehr zur Update-Garantie

Die FORMBLITZ Update-Garantie

Mit der FORMBLITZ Update-Garantie haben Sie stets ein aktuelles und rechtssicheres Dokument zur Hand, das allen Anforderungen der neuesten Rechtsprechung entspricht. Sobald die FORMBLITZ-Redaktion das jeweilige Dokument an eine geänderte Rechtslage anpasst, erhalten Sie dieses innerhalb von 14 Tagen kostenlos per E-Mail. Die Update-Garantie gilt vom Kaufdatum an für einen Zeitraum von genau fünf Jahren.

Zum Ausfüllen, Speichern und Drucken mit Adobe Reader.

PDF, 2 Seiten, 193 KB


MS Word - Preis: EUR 2,90

plus 5 Jahre Update-Garantie + EUR 3,00 Erfahren Sie mehr zur Update-Garantie

Die FORMBLITZ Update-Garantie

Mit der FORMBLITZ Update-Garantie haben Sie stets ein aktuelles und rechtssicheres Dokument zur Hand, das allen Anforderungen der neuesten Rechtsprechung entspricht. Sobald die FORMBLITZ-Redaktion das jeweilige Dokument an eine geänderte Rechtslage anpasst, erhalten Sie dieses innerhalb von 14 Tagen kostenlos per E-Mail. Die Update-Garantie gilt vom Kaufdatum an für einen Zeitraum von genau fünf Jahren.

Zum Bearbeiten, Speichern und Drucken mit Microsoft Word. Zum vollständig freien Editieren bitte den Dokumentenschutz aufheben.

MS Word, 1 Seite, 159 KB


Nachgefragt!

Zustimmung zur Mieterhöhung

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrter Herr Kelz,

die Möglichkeit einer Mieterhöhung richtet sich zum einen nach dem Mietvertrag. Wenn Ihre Wohnung beispielsweise mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, gelten andere Maßstäbe als bei preisfreiem Wohnraum.

Grundsätzlich (soweit sich aus dem Mietvertrag nichts anderes ergibt und es nicht um preisgebundenen Wohnraum geht) kann eine Mieterhöhung nach § 558 Bürgerliches Gesetzbuch bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete vorgenommen werden. Der Vermieter muss anhand eines Mietspiegels oder mindestens drei Vergleichswohnungen darlegen, welches die ortsübliche Miete ist. Dabei sind beispielsweise auch mietmindernde Umstände und der Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu berücksichtigen.

Da die Zulässigkeit der Mieterhöhung in Ihrem Fall sehr stark von den individuellen Umständen abhängt, kann eine Beurteilung nur von einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsberatung vorgenommen werden.

Wir erteilen im Einzelfall keine Rechtsberatung, sondern geben lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten



* Pflichtfeld
Die Formblitz AG behält sich vor, Fragen oder Antworten nicht zu veröffentlichen oder zu löschen. Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung Ihrer Frage oder Antwort. Ihre E-mail Adresse wird nicht veröffentlicht, sie dient nur zur Benachrichtigung. Der Name, den Sie angeben erscheint unter Ihrer Frage auf unserer Seite.
 

Weitere Produktinformationen

Natürlich zahlt niemand gern freiwillig mehr Miete. Sofern die Mieterhöhungsforderung rechtens und begründet ist, muss der Mieter jedoch zustimmen. Begründete Fälle für eine Mieterhöhung sind nach dem Gesetz eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, Modernisierung, Steigerung der Betriebskosten oder eine Staffelmietvereinbarung, die jedoch bereits im Vorfeld durch den Mietvertrag vereinbart wurde. Außerdem muss beachtet werden, dass die letzte Mieterhöhung mehr als zwölf Monate zurückliegen muss und dass eine Frist von zusätzlich drei Monaten gibt, ehe der neue Mietpreis wirksam werden kann. Stimmt der Mieter trotz seiner Zustimmungspflicht innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Mieterhöhungsschreibens nicht oder nur teilweise zu, kann der Vermieter den Mieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung verklagen. Dafür hat er drei Monate Zeit. Versäumt er diese Frist, muss er mit dem Verfahren von vorne beginnen.

 

Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen!

Am PC ausfüllen mit wenigen Klicks!

Diese FORMBLITZ-Vorlage kann bequem am Computer ausgefüllt und gespeichert werden.

Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Musterbrief (Word)

Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Musterbrief (Word)

Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen!

Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen!

Diese FORMBLITZ-Vorlage enthält Hilfetexte und Erläuterungen.

Beispiel: Hilfefunktion in einem Musterbrief (Word)

Beispiel: Hilfefunktion in einem Musterbrief (Word)

Warenkorb

Warenkorb (0 Artikel)

Bezahlen per Lastschrift vom KontoBezahlen per Master Card oder VISA KreditkarteBezahlung per American ExpressBezahlen über PayPalBezahlen per TelefonrechnungBezahlung per Sofortüberweisung.deVorkasse

Signierte PDF-Rechnungen

Ihre FORMBLITZ-Rechnungen sind elektronisch signiert und werden vom Finanzamt anerkannt. [mehr]

Newsletter

FORMBLITZ auf Facebook