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Erfolgreich Immobilien vermieten

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Als Vermieter und Hausverwalter sind Sie auf rechtssichere und aktuelle Verträge und Dokumente angewiesen. Unser großes Vermieter-Paket enthält alle wichtigen Verträge, Vorlagen und Arbeitshilfen, um Ihren Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten: Von der Mieterselbstauskunft über Abnahmeprotokolle bis hin zu Mahnungen. Damit haben Sie alle gängigen Schriftstücke bei Bedarf sofort zur Hand. Die enthaltenen Mustervorlagen werden von Experten für Mietrecht verfasst und sind stets auf dem aktuellen Stand.


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Nachgefragt!

Erfolgreich Immobilien vermieten

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrter Herr Schiffner,

wir bieten einen speziellen Indexmietvertrag (Mietvertrag mit Indexmiete) an, der jedoch nicht in dem Vermieterpaket enthalten ist.

Der Gewerbemietvertrag enthält eine Wertsicherungsklausel. Eine Modernisierungsklausel ist nicht enthalten, da vielfach solche Arbeiten vom Mieter übernommen werden. Für diesen Regelfall ist der Mustervertrag angelegt.
Falls Sie eine Mieterhöhung nach Modernisierungsarbeiten vereinbaren wollen, sollten Sie diese unter Nennung der konkreten Arbeiten in einer separaten Vereinbarung festhalten.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Sehr geehrter Herr Schiffer,

die Formulare sind im Word-Format im Paket enthalten. Sie können also alles editieren.
Falls Sie zusätzlich noch die PDF-Version benötigen, können Sie sich gerne an unseren Kundenservice wenden (support@formblitz.de). Von dort schicken wir Ihnen das PDF kostenlos zu.
Den Index-Mietvertrag finden Sie hier zum Preis von 9,90 EUR. Wenn Sie das Paket kaufen, erhalten Sie einen 2,00 EUR Gutschein, für Sie würde der Vertrag damit also nur noch 7,90 EUR kosten.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten

Hallo Herr Hanson!
Wir haben in unseren Dokumenten die Klausel zur Tierhaltung komplett rausgenommen, da Hunde- und Katzenhaltung nicht mehr pauschal verboten werden darf. Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob das Interesse des Tierhalters an der Tierhaltung überwiegt oder ob es – etwa wegen Beschwerden der anderen Mieter – für den Vermieter möglich ist, die Tierhaltung zu verbieten. Tierhaltungsklauseln in Formularverträgen sind daher heikel. Was nicht heißt, dass der Vermieter jede Art von Tierhaltung hinnehmen muss. Kommt es zu Beschwerden der Nachbarn oder anderen Belästigungen, bleibt noch Raum für ein Verbot.

Die neue Rechtsprechung bezieht sich allerdings nur auf Formularklauseln. Sie können Ihre gewünschte Vereinbarung indivdiduell mit dem Mieter vereinbaren. Allerdings kann es auch dann passieren, dass sich die Lebensumstände des Mieters derart drastisch verändern, dass er nun doch Anspruch auf Tierhaltung hat. In dem BGH-Fall wurde der Hund beispielsweise zu therapeutischen Zwecken gehalten.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Die Formblitz AG behält sich vor, Fragen oder Antworten nicht zu veröffentlichen oder zu löschen. Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung Ihrer Frage oder Antwort. Ihre E-mail Adresse wird nicht veröffentlicht, sie dient nur zur Benachrichtigung. Ihr Name erscheint unter Ihrer Frage auf unserer Seite. Falls Sie nicht wünschen, dass Ihr Name veröffentlicht wird, können Sie ein Pseudonym wählen.
 

Inhalt: "Erfolgreich Immobilien vermieten"

Mietverträge:

  • Wohnungsmietvertrag (unbefristet)
  • Gewerbemietvertrag
  • Staffelmietvertrag
  • Mietvertrag mit einer WG
  • Vormietvertrag
  • Zeitmietvertrag
  • Vertrag über die Entlassung eines Mieters aus dem Mietvertrag

Vorlagen und Protokolle:

  • Mietbürgschaft
  • Hausordnung
  • Untermieterlaubnis
  • Einkommenserklärung
  • Mieterselbstauskunft
  • Einzugsermächtigung
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Mieterkarte
  • Mieterverzeichnis
  • Schlüsselempfangsbescheinigung
  • Streunachweis
  • Genehmigung Untervermietung
  • Kontaktdatenaushang für den Hausflur
  • Abnahmeprotokoll Wohnung
  • Abnahmeprotokoll Gewerberäume
  • Übergabeprotokoll Wohnung
  • Übergabeprotokoll Gewerberäume
  • Räumungsklage
  • Musterbriefe und Kündigungen:
  • Abmahnung bauliche Veränderungen
  • Abmahnung Untervermietung
  • Abmahnung unterlassene Winterräumung
  • Ablehnung Untervermietung
  • Abmahnung wegen störender Besucher
  • Abmahung Mieterverhalten
  • Anfechtung des Mietvertrages wegen Täuschung des Mieters über Bonität
  • Ankündigung Modernisierungsmaßnahmen
  • Ankündigung Mieterhöhung
  • Aufforderung zur Zustimmung zur Mieterhöhung
  • Aufforderung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen
  • Aufforderung zur Räumung der Wohnung
  • Besichtigungsverlangen des Vermieters
  • Bestätigung der Fortsetzung des befristeten Mietverhältnisses
  • Betriebskostenanpassung
  • Genehmigung der Untervermietung
  • Genehmigung der Tierhaltung
  • Kündigungsschreiben (fristgemäß und fristlos)
  • Mahnung Mietrückstand
  • Wohnungskündigung wegen Mietschulden

Abrechnungshilfen:

  • Betriebs- und Heizkostenabrechnung
  • Ertragsberechnung
  • Mietabrechnung
  • Checkliste Betriebskosten

 

 

 

Ausgestaltung eines Mietverhältnisses

Wer als Vermieter oder Hausverwalter tätig ist, wird bemerkt haben, dass die Vorgaben der Rechtssprechung und des Gesetzgebers gerade für die Vermietung von Wohnraum immer umfangreicher werden. Zwar dürfen Sie sich noch immer Ihre Mieter aussuchen, haben Sie jedoch einmal einen Mietvertrag abgeschlossen, sind Sie als Vermieter schnell in der Pflicht. Das Risiko des Zahlungsausfalls nimmt Ihnen der Staat dagegen leider nicht ab. War es beispielsweise früher noch möglich wenigstens die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abzuwälzen und dafür zu sorgen, dass die Wohnung bei Auszug in einem vermietbaren Zustand hinterlassen wird, sind solche pauschalen Vereinbarungen heute praktisch nicht mehr möglich. Zwar kann grundsätzlich noch immer die Vornahme von Schönheitsreparaturen an den Mieter abgegeben werden, allerdings nur sehr eingeschränkt. Die bis vor wenigen Jahren noch übliche Fristenregelung wurde vom Bundesgerichtshof nun gekippt. Dies hat zur Folge, dass viele alte Klauseln nun ganz ungültig sind und Altmieter damit klar im Vorteil. Als Vermieter sollten Sie wissen, dass Sie ggf. Anspruch auf Erhöhung der Miete haben, wenn der Mieter nun seiner Pflicht nicht mehr nachkommen muss.

 

 

Vor Abschluss eines Mietvertrages Einkünfte über den Mieter einholen

Das Thema Mietnomaden wird in den Medien immer wieder heiß diskutiert. Egal, wo die Ursachen für dieses Phänomen liegen, als Vermieter sollte Sie vorbeugen. Bei der Auswahl Ihres Mieters lässt Ihnen der Gesetzgeber (noch) Freiheit. Nutzen Sie die Zeit vor Vertragsabschluss, um vom Mieter wichtige Unterlagen, wie Einkommensnachweis, Schufa-Auskunft oder Mietfreiheitsbescheinigung beibringen zu lassen. Auch sollten Sie sich gegen einen Mietausfall mit einer Kaution oder einer Mietbürgschaft absichern. Achtung: Die Kaution darf höchstens drei Kaltmieten betragen und darf vom Mieter laut Gesetz in drei Raten gezahlt werden. Als Vermieter sind Sie auch verpflichtet den Betrag auf ein separiertes Konto anzulegen oder ein verpfändetes Sparbuch entgegenzunehmen. Das bedeutet natürlich, dass Sie im Streitfall erstmal nicht an Ihr Geld heran kommen.

Immobilien professionell vermieten

Immobilien sind nach wie vor eine der beliebtesten langfristigen Wertanlagen in Deutschland. Auch wenn hierzulande die Besitzquote immer noch unter der Mietquote liegt, weist der langfristige Trend eindeutig in Richtung Wohneigentum. Daneben lassen sich auf dem deutschen Immobilienmarkt eine Reihe von anderen positiven Entwicklungen beobachten. Die Anzahl des Wohnungsbestandes und der Quadratmeter pro Einwohner steigt kontinuierlich. Immobilien verfügen darüber hinaus zunehmend über eine erstklassige Ausstattung in Bezug auf Sanitär- und Heizungsanlagen. Plant ein Immobilienbesitzer Einfamilienhaus, Gewerberäume oder Mietwohnung zu vermieten, müssen für die effiziente Wertschöpfung eine Reihe von Dingen beachtet werden. Zuerst sollten Mietverträge rechtssicher abgeschlossen werden, um mietrechtliche Konflikte zu vermeiden. Die Abrechnung von anfallenden Kosten wie Betriebskosten oder Heizkosten ist nicht trivial, hier empfiehlt sich die Verwendung von pofessionellen Hilfen und Vorlagen. Nicht zuletzt in der Kommunikation mit den Mietern sollten dem Vermieter keine Fehler unterlaufen. Ob Abmahnung eines Mieters oder Kündigung der Wohnung - enthalten entsprechende Briefe und Schreiben formale und juristische Fehler, kann die Immobilie schnell zur Belastung werden.

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Erfolgreich Immobilien vermieten
Vorschau: 30 Vorlagen, Betriebskostenvereinbarung, Seite 1 (PDF) Vorschau: 30 Vorlagen, Einkommenserklärung, Seite 1 (PDF) Vorschau: 30 Vorlagen, Mietabrechnung, Seite 1 (Excel) Vorschau: 30 Vorlagen, Ankündigung einer Mieterhöhung, Seite 1 (PDF) Vorschau: 30 Vorlagen, Selbstauskunft, Seite 1 (PDF) Vorschau: 30 Vorlagen, Übergabeprotokoll, Seite 1 (PDF)
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