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Home > Kündigung, Pachtvertrag > Kündigung Pachtvertrag (fristgemäß durch den Pächter)
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Kündigung Pachtvertrag (fristgemäß durch den Pächter)

Die Kündigungsfrist für einen Pachtvertrag richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. In den meisten Fällen sind die Kündigungsfristen länger als bei gewöhnlichen Mietverträgen und gehen zum Ende eines Quartals, oft sogar zum Ende des Jahres. Informieren Sie sich als Pächter zunächst über Ihre individuelle Kündigungsoption. Mithilfe unserer Muster-Kündigung können Sie Ihren Pachtvertrag dann formell korrekt kündigen. Einfach nur die Daten am Computer eingeben und dafür sorgen, dass die Kündigung rechtzeitig beim Verpächter eingeht.


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Kündigung Pachtvertrag (fristgemäß durch den Pächter)

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrter Herr Kriebel,

Sie sollten die Bestimmungen in Ihrem Pachtvertrag genau prüfen. Unter Umständen muss der Eigentümer gar keine Kündigung mehr aussprechen, wenn der Vertrag ausläuft. Setzen Sie sich daher möglichst frühzeitig mit dem Eigentümer in Verbindung und suchen Sie das Gespräch über die Zukunft Ihres Pachtverhältnisses. Da es sich bei einem Wochenendgrundstück nicht um Wohnungsmiete handelt, haben Sie als Pächter kaum gesetzliche Möglichkeiten gegen eine Beendigung des Vertrages vorzugehen.

Im Zweifel sollten Sie den Vertrag von einem Anwalt überprüfen lassen und sich individuell rechtlich beraten lassen.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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