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Kündigung des Vertrages mit einem Energieversorger (außerordentlich)

Eine Erhöhung der Preise seitens des Energieversorgers berechtigt zu einer außerordentlichen Kündigung mit Strom- oder Gasanbieter. Nutzen Sie diese Vorlage eines Kündigungschreiben für die Beendigung des Versorgungsvertrages.


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Nachgefragt!

Kündigung des Vertrages mit einem Energieversorger (außerordentlich)

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrter Herr Siebert,

die Frage, ob in Ihrem Fall ein Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung vorliegt, lässt sich ohne Kenntnis Ihres Vertrages und der AGB nicht klären. Wir können hier nur eine allgemeine Einschätzung geben; im Einzelfall müssen Sie für eine umfassende und verbindliche rechtliche Beratung einen Anwalt aufsuchen.

Die gesetzlich festgelegte Ankündigungsfrist für eine Preiserhöhung beträgt sechs Wochen (§5 StromGVV), sofern es sich um den Grundversorger handelt (also das Unternehmen, das vor Ort die meisten Kunden beliefert).

Wer also seinen Strom von einem anderen Anbieter bezieht, der hat in der Regel einen Sondertarif ohne ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Die Sonderkündigung richtet sich den AGB des Vertrages. Diese AGB sind nicht immer rechtmäßig. Insbesondere ist zweifelhaft, ob eine Preiserhöhung ohne vorherige Ankündigung möglich sein kann. Sie sollten sich unbedingt bei Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale speziell über Ihren Anbieter erkundigen.
Falls Sie Ihren Strom beim Grundversorger beziehen, hätte hier in jedem Fall über die Preiserhöhung informiert werden müssen und Sie hätten auf Ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden müssen.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Stromversorger kündigen - Geld einsparen

Ob bundesweit, regional oder gar nur lokal – über 900 Stromversorger in ganz Deutschland locken Kunden mit persönlich zugeschnittenen Konditionen. Die Auswahl ist enorm und nur eine gründliche Recherche ermöglicht die Auswahl des passenden Stromanbieters. Je nach Anspruch können Verbraucher zwischen Strom wählen, der auf verschiedenen Wegen erzeugt wurde. Immer beliebter wird dabei Ökostrom, also Strom, der aus erneuerbaren Energien hergestellt wurde. Rund ein Viertel der Kunden, die dem alten Stromversorger kündigen, entscheidet sich für diese saubere Elektrizität.
Bei der Wahl eines neuen Anbieters sollten Verbraucher die Augen offen halten, vor allem wenn der Versorger mit besonders günstigen Preisen geworben hat. Immer wieder erhöhen unseriöse Unternehmen nach einigen Monaten die Preise um ein Vielfaches. In einem solchen Fall sollten Sie sofort ein Kündigungsschreiben aufsetzen, die außerordentliche Beendigung muss der Stromanbieter akzeptieren.

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