Schützen Sie sich vor Geldbußen und informieren Sie Ihren neuen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages schriftlich über den Energieausweis für das Gebäude. So können Sie im Streitfall beweisen, dass Ihr Mieter die Möglichkeit hatte, sich über alle Energiedaten zu informieren.
Achtung: Seit dem 01.01.2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude Pflicht.
Diese FORMBLITZ-Vorlage kann bequem am Computer ausgefüllt und gespeichert werden.
Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Musterbrief (PDF)
Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Musterbrief (Word)
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