Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn Sie sich an die formellen Vorgaben hält. Dazu gehört auch, dass nur der Arbeitgeber selber die Kündigung erteilen darf. Erhalten Sie eine Kündigung, die von einem Angestellten unterzeichnet ist, dann muss dieser Kündigung noch eine Vollmacht des Arbeitgebers beiliegen, andernfalls ist sie nicht wirksam. Weisen Sie eine solche unzulässige Kündigung mittels dieses Muster-Schreibens höflich, aber entscheidend zurück!
Sie können eine derart unzulässige Kündigung gemäß §174 BGB rechtmäßig zurückweisen.
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