Nachgefragt!
Aufforderung zur Zahlung von Kindesunterhalt
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Liebe Frau Senn!
Das kommt ganz darauf an, was für ein Verhältnis Ihre Tochter zum Kindsvater hat. Wenn die Beiden miteinander im Kontakt sind, kann man das anhand der Düsseldorfer Tabelle ermitteln und einen Betrag vereinbaren. Sollte das Verhältnis eher schlecht sein, dann kann Ihre Tochter beim Jugendamt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen und um Beistandschaft für diese Angelegenheit bitten. Dann übernimmt das Jugendamt solange die Zahlungen bis die Zahlungsfähigkeit des Vaters durch das Jugendamt ermittelt wurde und eine monatliche Summe festgelegt wird. Der erste Schritt ist allerdings die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Aber auch dies können Sie vom Jugendamt durchführen lassen, falls der Vater es nicht von selbst tut. Auf jeden Fall müsste Ihre Tochter einen der beiden Schritte einleiten. Denn das Amt geht solange davon aus, dass alles in Ordnung ist, bis sie um Hilfe bittet. Alles Gute!
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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