Nachgefragt!
Mini-GmbH Gründungs-Paket 2012
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Sehr geehrter Herr Keck,
grundsätzlich können Sie jeden beliebigen Namen wählen. Sie sollten sich vorher jedoch bei der Registerauskunft des Markenamtes erkundigen, ob der Name möglicherweise bereits von einer anderen Firma geschützt wurde.
Darüber hinaus sollten diese Grundregeln eingehalten werden:
- Unterscheidbarkeit von anderen Firmennamen, damit der Vertragspartner nicht der Gefahr der Verwechslung unterliegen kann;
- der Firmenname darf nicht irrführend sein, er darf also beim Vertragspartner nicht den Eindruck erwecken, dass eine bestimmte Leistung erbracht wird, die am Ende nicht zum Angebot der Firma gehört;
- ändert sich später beispielsweise der namensgebende Inhaber der Firma, so kann die Firma unter dem Namen weitergeführt werden.
Ganz wichtig ist, dass der Name immer den Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" tragen muss.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Sehr geehrter Herr Erdmann,
das Stammkapital einer Unternehmergesellschaft darf anders als bei einer "echten" GmbH nicht durch Sacheinlage erbracht werden.
Es besteht aber unter Umständen die Möglichkeit das Stammkapital durch Sacheinlage zu erhöhen. Nach dem BGH-Beschluß vom 19. 4. 2011 kann bei der Unternehmergesellschaft eine Sachkapitalerhöhung dann vorgenommen werden, wenn das Gründungs-Mindestkapital in bar geleistet wurde. Das Kapital muss durch Sacheinlage dann soweit erhöht werden, dass das Mindeststammkapital einer echten GmbH erreicht oder überstiegen wird. Dies geht aus der Urteilsbegründung hervor.
Wenn Sie also die UG nur mithilfe der Sacheinlage gründen wollen, verstößt dies gegen das Sacheinlageverbot.
Bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle nur eine überschlägige Einschätzung der Rechtslage geben können. Nach Sichtung aller Unterlagen kann sich eine andere Einschätzung ergeben. Für ein individuelle Rechtsberatung sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Sehr geehrte Frau Bücherl,
die UG muss im Handelsregister eingetragen werden. Dies beantragt der Notar. Gehen Sie daher mit dem Gründungsprotokoll zum Notar. Wenn das Musterprotokoll genutzt wird, sind die Notarkosten reduziert. Wir empfehlen Ihnen, sich beim Notar über weitere Unterlagen zu erkundigen, die er für die Handelsregisteranmeldung der UG benötigt. Im Einzelfall dürfen wir Sie hierzu nicht individuell rechtlich beraten.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Das Mini-GmbH Gründungs-Set enthält:
- Musterprotokoll für eine Einpersonengesellschaft
- Gesellschaftsvertrag für eine Unternehmergesellschaft (UG)
- Handelsregisteranmeldung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gesellschafterbeschluss zum Nachweis der Legitimation des Geschäftsführers
- Liste der Gesellschafter
- Gewerbeanmeldung
- GmbH-Geschäftsführervertrag
- Checkliste: Was Sie bei der Gründung einer Mini-GmbH beachten müssen
- Ratgeber: Unternehmergesellschaft - die wichtigsten Regelungen im GmbH-Gesetz
- Musterprotokoll für eine Mehrpersonengesellschaft
Vorteile einer Mini-GmbH
Mit der seit 2008 mögliche Unternehmensform der Mini-GmbH kann man ein Unternehmen gründen, ohne über das übliche, für eine GmbH erforderliche Kapital zu verfügen. Die Mini-GmbH, oder auch Unternehmergesellschaft genannt, ist eine Unterform der normalen GmbH. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Unternehmensformen ist das nötige Stammkapital. Bei der Mini-GmbH beträgt es mindestens einen Euro, bei der richtigen GmbH sind es 25.000 Euro. Dazu gehören seit einem Urteil des BGH auch Sacheinlagen. Die Anmeldung zum Handelsregister kann durch eine Mini-GmbH allerdings erst dann erfolgen, wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt wurde. Das wird vom Gesetzgeber dadurch gesichert, dass eine Mini-GmbH jährlich ein Viertel ihres erwirtschafteten Gewinns zurücklegen muss.
Die Mini-GmbH ist eine eigene Rechtspersönlichkeit. Daraus ergibt sich die Pflicht, dass alle Verbindlichkeiten aus dem Geschäftsvermögen beglichen werden müssen. Der Vorteil ist jedoch, dass es keine persönliche Haftung des Gesellschafters oder Existenzgründers gibt. Das bedeutet, dass den Gesellschaftern die Angst vor der persönlichen Haftung genommen wird, die bisher in vielen Fällen eine Unternehmensgründung verhindert hat.
An der Gründung einer Mini-GmbH dürfen maximal drei Gesellschafter beteiligt sein. Zu diesem Zweck kann ein Musterprotokoll, wie Sie es in dem Mini-GmbH Gründungs-Paket finden, genutzt werden. Das Protokoll beinhaltet die Satzung. die Gesellschafterliste und die Geschäftsführerbestellung. Sie muss notariell beurkundet werden.
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