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Allgemeiner Mietvertrag für eine Wohnung

Stellen Sie Ihr Mietverhältnis von Anfang an auf ein sicheres Fundament. Unser bewährter Standard-Mietvertrag ist auf dem aktuellen Stand des Mietrechts und bietet Ihnen die Möglichkeit aus verschiedenen Regelungsoptionen die für Sie passende zu wählen. Heikle Fragen, wie beispielsweise die Schönheitsreparaturen, werden gemäß den Vorgaben der Rechtsprechung geklärt. Darüber hinaus erhalten Sie mit dieser Vorlage eine Erläuterung zu wichtigen Vertragsinhalten. Einfach herunterladen, individuell anpassen und immer wieder verwenden!


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Die FORMBLITZ Update-Garantie

Mit der FORMBLITZ Update-Garantie haben Sie stets ein aktuelles und rechtssicheres Dokument zur Hand, das allen Anforderungen der neuesten Rechtsprechung entspricht. Sobald die FORMBLITZ-Redaktion das jeweilige Dokument an eine geänderte Rechtslage anpasst, erhalten Sie dieses innerhalb von 14 Tagen kostenlos per E-Mail. Die Update-Garantie gilt vom Kaufdatum an für einen Zeitraum von genau fünf Jahren.

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Nachgefragt!

Allgemeiner Mietvertrag für eine Wohnung

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Der BGH hat hier eine klare Grenze gezogen. Starre Fristen sind nicht erlaubt. Sie gelten als AGB und verletzten damit die "Waffengleichheit" der Vertragspartner. Unser Vertrag enthält eine von den Gerichten vorgeschlagene Formulierung, wonach renoviert werden muss, wenn die Mietsache objektiv renovierungsbedürftig ist. Erweiterbar durch eine Klausel, die die üblichen Intervalle für Schönheitsreparaturen benennt, z.B. fünf Jahre für Wohn- und Schlafräume. Letztendlich entscheidet aber immer der Augenschein.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Kann ich einen Wohnungsmietvertrag öfter nutzen?

M.f.G. S.W.

Siegfried Wolter

Ja, Sie können die Vorlage uneingeschränkt oft verwenden.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten

Hallo Herr Schulz,

das von Ihnen geschilderte Problem kann unterschiedliche Ursachen haben. Haben Sie das PDF eventuell nur in der Vorschau geöffnet? Zum Ausdrucken müssen Sie den Vertrag immer mit dem Adobe Reader öffnen.
Möglicherweise haben Sie nicht die neueste Version des Adobe Reader. Auch dann kann es zu Problemen beim Druck kommen.

Wir hoffen, dass der Druck nun fehlerfrei funktioniert. Falls Sie noch immer Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich bitten an unseren Kundensupport (service@formblitz.de).

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten

Sehr geehrter Herr Huber,

da bei der Indexmiete eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten sind, bieten wir unseren Wohnraummietvertrag in Form eines Indexmietvertrages als gesondertes Produkt an. Einfach in das Suchfeld oben links "Indexmiete" eingeben.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

grundsätzlich ist es für den Vermieter zulässig, die Kündigung für ein Jahr auszuschließen. Damit kann er sich vor einem zu häufigen Mieterwechsel schützen.

Als Mieter bleibt Ihnen jedoch immer das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund. Ein solcher wichtiger Grund kann zum Beispiel auch darin gesehen werden, wenn die Nebenkosten viel höher als angekündigt sind. Allerdings nur dann, wenn der Vermieter ausdrücklich versichert hat, dass die Nebenkostenvorauszahlungen, so wie angegeben realistisch sind, den Mieter also bewusst getäuscht hat. Hier zu gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 195/03).

Wenn dann die tatsächlichen Kosten diese stark übersteigen, kann ein Grund für eine Kündigung vorliegen.

Auch sollten Sie prüfen, ob die vom Vermieter geltend gemacht Kosten überhaupt auf den Mieter umgelegt werden können. Das hängt allerdings vom Einzelfall ab.

Sie sollten sich deswegen individuell von einem Rechtsanwalt oder einer Mieterberatung beraten lassen. Wir können an dieser Stelle nur eine überschlägige Einschätzung geben, aber keine Rechtsberatung leisten.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten

Sehr geehrte Frau Mühmel,

nach Ihrer Schilderung handelt es sich bei der Vereinbarung zur Übernahme von Schönheitsreparaturen in Ihrem Mietvertrag um eine sogenannte Fristenregelung mit Abgeltungsklausel. Diese dürfte nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) unwirksam sein (BGH-Urteil vom 18. Oktober 2006 - VIII ZR 52/06), sofern sie pauschal formuliert ist und nicht auf den tatsächlichen Zustand der Räume abstellt. Sie sollten jedoch den genauen Wortlaut der Regelung einem Rechtsanwalt oder Mieterverein zur Prüfung vorlegen. Falls unsere Vermutung stimmt, dann müssen Sie als Mieter aufgrund der ungültigen Regelung gar keine Schönheitsreparaturen übernehmen.

Bezüglich der Farbwahl gibt es ebenfalls BGH-Urteile. Der Vermieter darf in der Regel nicht verlangen, dass in einem bestimmten Farbton gestrichen wird (Urteil vom 20.1.2010 - VIII ZR 50/09).

Schäden, die durch das Rauchen in der Wohnung entstehen, sind rechtlich ein heikles Thema. Lesen Sie hierzu unseren News-Artikel.

Da es gerade beim Thema Schönheitsreparaturen sehr auf die Sachlage im Einzelfall ankommt, empfehlen wir Ihnen sich individuell rechtlich beraten zu lassen.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Die Formblitz AG behält sich vor, Fragen oder Antworten nicht zu veröffentlichen oder zu löschen. Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung Ihrer Frage oder Antwort. Ihre E-mail Adresse wird nicht veröffentlicht, sie dient nur zur Benachrichtigung. Der Name, den Sie angeben erscheint unter Ihrer Frage auf unserer Seite.
 

Mehr über den Inhalt des Mietvertrages

Die Vorlage des Mietvertrags können Sie am Computer ausfüllen und im Anschluss daran ausdrucken. Der Vertrag kann beliebig oft verwendet werden. Als Word-Dokument können Sie die Vorlage darüber hinaus frei editieren und an die individuellen Mietverhältnisse anpassen.

Hier sehen Sie die einzelnen Punkte des Vertrags:


§1 Vertragsgegenstand

Eine genaue Beschreibung der Wohnräume und mitvermieteter Gegenstände lohnt sich.

§2 Mietdauer

Wenn Sie einen befristeten Mietvertrag abschließen wollen, benutzen Sie unseren Zeitmietvertrag!

§3 Miethöhe

Legen Sie die Kaltmiete und Betriebskosten fest.

§4 Betriebskosten

Besonders praktisch: Die aktuelle Betriebskostenverordnung finden Sie im Anhang.

§5 Mietzahlungen 

Legen Sie die Zahlungdetails fest. Regeln Sie, wann diese jeweils spätestens zu erfolgen haben und welche Gebühren im Fall einer Verspätung anfallen. 

§6 Mietkaution 

Eine Kaution dient Ihrer Absicherung. Halten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben zur Höhe.

§7 Mieterhöhungen

Mieterhöhungen müssen sich an den gesetzlichen Maßstäben orientieren. 

§8 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Mit diesem Paragraphen wirken Sie  einer Zurückhaltung der Mietzahlungen durch Ihren Mieter entgegen.

§9 Zustand und Übergabe der Mietsache

Je detaillierter Sie den Zustand der Mietsache beschreiben, desto weniger Streit kann es im Anschluss über diesen Punkt geben.

§10 Gebrauch der Mietsache

An dieser Stelle regeln Sie beispielsweise Haustierhaltung.

§11 Widerruf der Nutzung und unbefugte Untervermietung

Regeln Sie die Einzelheiten zur Genehmigung und den Rahmenbedingungen einer etwaigen Untervermietung.

§12 Bauliche Veränderungen

Inwieweit soll die Möglichkeit baulicher Eingriffe bestehen?

§13 Schäden an der Mietsache und Instandhaltung

Der Vermieter muss prinzipiell für die Instandhaltung der Wohnung sorgen. Der Mieter muss allerdings  auch seinen Teil leisten.

§14 Bagatellschäden

Wältzen Sie die Übernahme von Bagatellschäden auf den Mieter ab.

§15 Schönheitsreparaturen

Immer Ärger mit Schönheitsreparaturen: Eine Klausel, die Sie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten absichert, finden Sie hier.

§16 Betreten der Mietsache durch den Vermieter

Als Vermieter haben sie das Recht, die Räume aus betimmten Anlässen zu besichtigen. Legen Sie hier fest, unter welchen Umständen das der Fall ist.

§17 Mehrheit von Mietern

Wenn mehr als ein Mieter in die Wohnung einzieht, sind die Mieter Gesamtschuldner.

§18 Kündigung

Möglichkeiten und Bedingungen einer Kündigung sind gesetzlich geregelt und müssen dementsprechend beachtet werden.

§19 Rückgabe der Mietsache

In der Regel ist es so, dass der Mieter selbst vorgenommene Einbauten bei Aufhebung des Mietvertrags wieder entfernen muss.

§20 besondere Vereinbarungen

Raum für individuelle Besonderheiten.

ANHANG: Betriebskostenverordnung

 

Gesetze zur Regelung des Mietvertrags

Die Vermietung von Wohnraum ist zu einem großen Teil im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Hintergrund der Reglementierung ist, dass der Mieter sich in eine hohe Abhängigkeit vom Vermieter begibt und somit in der Regel in einer schwächeren Verhandlungsposition steckt. Begrenzt wird zunächst die Möglichkeit der Mieterhöhung. Laut Gesetz darf der Vermieter nur unter bestimmten Vorgaben die Miete erhöhen. Eine drastische Überschreitung der ortsüblichen Miete gilt als Mietwucher. Auch Modernisierungsmaßnahmen darf der Eigentümer nicht ohne Ankündigung vornehmen und muss in der Regel die Zustimmung des Mieters einholen. Wird die Nutzung der Mietwohnung durch äußere Einflüsse oder Mängel beeinträchtigt, hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern.

Auflösung eines Mietvertrages

Die Kündigung eines Mietvertrages über Wohnraum ist für den Vermieter einer Wohnung nicht ohne Weiteres möglich. So muss er wichtige Gründe darlegen. Ein Kündigungsgrund wäre der Eigenbedarf. Hier muss der Eigentümer glaubhaft darlegen, dass er die Räume zur eigenen Nutzung benötigt. In vielen Fällen ist dies nicht leicht, insbesondere, wenn der Eigentümer mehrere Wohnungen vermietet hat. Die außerordentliche Kündigung eines Mietvertrages kann immer dann vorgenommen werden, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter nicht mehr zumutbar ist. Das Gesetz sieht vor, dass dies jedenfalls dann der Fall ist, wenn der Mieter mit seiner Miete mindestens zwei Monate im Rückstand ist. Das gilt auch dann, wenn diese Summe durch zu geringe Zahlungen über mehrere Monate lang "angespart" wurde. Aufgrund der Schwierigkeiten einer Kündigung greifen viele Vermieter zu einem Aufhebungsvertrag. Dem Mieter wird ein Ausgleich für die Aufgabe der Wohnung angeboten, wenn er die Wohnung räumt.

Sichern Sie sich vor Abschluss des Mietvertrages ab

Auch ein rechtssicherer Mietvertrag schützt Vermieter und Hausverwalter leider nicht vor unseriösen Mietern. Prüfen Sie daher vor Vertragsschluss, ob Ihr potentieller Mieter auch wirklich über die nötigen Einkommensverhältnisse verfügt. Fast schon zum Standard gehören die Mieter-Selbstauskunft sowie ein Auszug aus dem Schufa-Register. Darüber hinaus sollten Sie sich eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des ehemaligen Vermieters vorlegen lassen. So erkennen Sie schnell, wie es um die Zahlungsmoral Ihres zukünftigen Vertragspartners bestellt ist. Einen zusätzlichen Schutz bietet die Kaution. Beachten Sie hier die Höchstgrenze von drei Netto-Mieten.

Streit um Schönheitsreparaturen vermeiden:

Grundsätzlich trägt der Vermieter die Pflicht alle Instandsetzungsarbeiten sowie die anfallenden Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Er kann diese vertraglich auf den Mieter abwälzen. Dabei sollten aber unbedingt die Vorgaben der Rechtsprechung eingehalten werden. In den letzten Jahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine klare Linie in Bezug auf die Wirksamkeit von "Renovierungsklauseln" vorgegeben: So sind starre Fristen für die Vornahme der Arbeiten tabu. Abzustellen ist immer auf den tatsächlichen Zustand der Räume. Auch strenge Vorgaben in Bezug auf die Farbwahl des Mieters dürfen nicht mehr gemacht werden. Allerdings darf der Vermieter verlangen, dass Holzteile nach beim Auszug weiß oder in einem hellen Farbton gestrichen werden, sofern dies bei Einzug dem Zustand der Einrichtung entsprach. Unser Muster berücksichtigt diese Vorgaben.
Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen!

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Diese FORMBLITZ-Vorlage kann bequem am Computer ausgefüllt und gespeichert werden.

Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Mietvertrag (PDF)

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