Die Vermietung von Lagerraum fällt unter den Bereich des Gewerbemietrechts. Als Vermieter haben Sie damit einen größeren Spielraum bei der Ausgestaltung der vertraglichen Bedingungen. Dennoch sollten Sie bedenken, dass Sie als Eigentümer des Grundstückes nach außen haften. Sichern Sie sich durch Auflagen bezüglich der Verwendung der Lagerhallen ab: Unser Muster-Mietvertrag enthält genaue Bestimmungen zu Haftungsrisiken und Umfang der Lagermöglichkeit. Einfach an Ihre individuellen Bedürfnisse am Computer anpassen.
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