Sie überlegen einem Bekannten einen Gegenstand mietweise zu überlassen? Dann gehen Sie diese Geschäftsbeziehung nicht leichtfertig sein! Schließen Sie doch einfach einen Mietvertrag. In diesem können Sie sämtliche, relevante Vertragsbestandteile wie Abnutzung, Schäden am Mietobjekt, Haftung, Mietdauer oder Mietzins regeln. Der Einfachheit halber haben wir für Sie ein Muster für einen Übergabe- und Rückgabebeleg hinzugefügt, damit alles seine Ordnung hat. Für die Vermietung von Pkws nutzen Sie bitte unseren Muster-Mietvertrag für Kraftfahrzeuge.
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