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Mietvertrag über eine Einliegerwohnung

(in einem Ein- oder Zweifamilienhaus)

Als Einliegerwohnung bezeichnet man eine Wohnung in einem Ein- oder Zweifamilienhaus, welches vom Vermieter slebst bewohnt wird. In der Regel teilen Vermieter und Mieter sich den Eingangsbereich. Diese Besonderheit hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, einige Mieterschutzbestimmungen des BGB zu lockern. Als Vermieter sollten Sie daher dieses spezielle Formular für einen Mietvertrag benutzen, um beispielsweise  die Frage der Kündigungsmöglichkeit vorteilhaft zu regeln.


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Mietvertrag über eine Einliegerwohnung

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Sehr geehrte Familie Schubert,

als Vermieter sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet mitvermietete Gegenstände auszutauschen, wenn diese kaputt gehen. Anders verhält es sich, wenn der Herd durch Verschulden des Mieters funktionsuntauglich geworden ist (z.B. falsche Bedienung). Dann muss der Mieter für den Schaden aufkommen.

Eine Nachtrag zum Mietvertrag können Sie nur im Einvernehmen mit dem Mieter vornehmen. Hier sollten Sie festhalten, welche Gegenstände mitvermietet werden und ob diese ggf. vom Vermieter auszutauschen sind. Bedenken Sie jedoch, dass der Mieter die Miete ggf. kürzen kann, wenn ein defektes Gerät nicht ausgetauscht wird.

Bitte beachten Sie, dass wir im Einzelfall keine Rechtsberatung erteilen, sondern lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Inhalt des Mietvertrages über eine Einliegerwohnung

§1 Mietgegenstand, Vertragsdauer und Übergabe

§2 Mietzahlung und Nebenkostenvorauszahlung

§3 Mietkaution

§4 Wirtschaftliche Verhältnisse des Mieters

§5 Mahngebühren

§6 Mieterhöhung und Mietänderung

§7 Schlüssel

§8 Besonderheiten der Mietsache

§9 Fenster

§10 Heizung

§11 Fernsehanschluss

§12 Gebrauch der Mietsache

§13 Nutzung von Treppenhaus und Hausflur

§14 Haftung des Mieters

§15 Hausordnung

§16 Hausreinigung

§17 Winterdienst

§18 Haftung des Mieters

§19 Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen

§20 Mängel und Mängelanzeigen

§21 Mehrheit von Mietern

§22 Betretungs- und Besichtigungsrecht des Vermieters

§23 Bauliche Veränderungen durch den Vermieter

§24 Kündigung

§25 Rückgabe der Mietsache

§26 Nebenkostenabrechnung

§27 Besondere Vereinbarungen

§28 Schriftform

§29 Salvatorische Klausel

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