Deutschland  Deutschland  / Österreich Schweiz USA
DokumenteSoftwareThemenNachgefragtMein FORMBLITZ
 

Los  Detailsuche

Home > Mietminderung
Beispielseite
Großansicht

Mietminderung

Sie haben als Mieter das Recht, in einer Wohnung ohne Mängel zu leben. Wenn es in Ihrer Wohnung ein oder mehrere Defizite gibt und Ihr Vermieter diese nach Aufforderung nicht behebt, haben Sie das Recht, entsprechend der Beeinträchtigung, die Ihnen dadaurch entsteht, die Miete zu mindern. Informieren Sie sich am besten im Vorfeld, was Sie als Mangel geltend machen können und welche Mietminderung in diesem Fall angezeigt ist. Mit diesem von Mietrechtsexperten formulierten Schreiben mindern Sie die Miete auf freundliche, aber bestimmte Weise.


PDF - Preis: EUR 2,90

plus 5 Jahre Update-Garantie + EUR 3,00 Erfahren Sie mehr zur Update-Garantie

Die FORMBLITZ Update-Garantie

Mit der FORMBLITZ Update-Garantie haben Sie stets ein aktuelles und rechtssicheres Dokument zur Hand, das allen Anforderungen der neuesten Rechtsprechung entspricht. Sobald die FORMBLITZ-Redaktion das jeweilige Dokument an eine geänderte Rechtslage anpasst, erhalten Sie dieses innerhalb von 14 Tagen kostenlos per E-Mail. Die Update-Garantie gilt vom Kaufdatum an für einen Zeitraum von genau fünf Jahren.

Zum Ausfüllen, Speichern und Drucken mit Adobe Reader.

PDF, 2 Seiten, 300 KB


MS Word - Preis: EUR 2,90

plus 5 Jahre Update-Garantie + EUR 3,00 Erfahren Sie mehr zur Update-Garantie

Die FORMBLITZ Update-Garantie

Mit der FORMBLITZ Update-Garantie haben Sie stets ein aktuelles und rechtssicheres Dokument zur Hand, das allen Anforderungen der neuesten Rechtsprechung entspricht. Sobald die FORMBLITZ-Redaktion das jeweilige Dokument an eine geänderte Rechtslage anpasst, erhalten Sie dieses innerhalb von 14 Tagen kostenlos per E-Mail. Die Update-Garantie gilt vom Kaufdatum an für einen Zeitraum von genau fünf Jahren.

Zum Bearbeiten, Speichern und Drucken mit Microsoft Word. Zum vollständig freien Editieren bitte den Dokumentenschutz aufheben.

MS Word, 1 Seite, 160 KB


Nachgefragt!

Mietminderung

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrte Frau Wende,

leider kann man über die richtige Höhe der Mietminderung keine konkreten Aussagen machen. Es gibt keine verbindlichen Tabellen oder ähnliches. Die Gerichte entscheiden im Streitfall recht unterschiedlich. Bei Lärmbelästigung durch Bauarbeiten mit starker Lärmbelästigung liegen die Minderungswerte beispielsweise zwischen 10% und 50% von der Bruttomiete. Es kommt immer auf die Dauer und Intensität der Belästigung an. Auf jeden Fall sollten Sie die Belästigung in einem Lärmprotokoll dokumentieren, um im Streitfall einen Nachweis zu haben. Häufig ist es auch sinnvoll, sich mit anderen Mietern abzusprechen und dann die Miete einheitlich zu mindern.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten



* Pflichtfeld
Die Formblitz AG behält sich vor, Fragen oder Antworten nicht zu veröffentlichen oder zu löschen. Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung Ihrer Frage oder Antwort. Ihre E-mail Adresse wird nicht veröffentlicht, sie dient nur zur Benachrichtigung. Der Name, den Sie angeben erscheint unter Ihrer Frage auf unserer Seite.
 
Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen!

Am PC ausfüllen mit wenigen Klicks!

Diese FORMBLITZ-Vorlage kann bequem am Computer ausgefüllt und gespeichert werden.

Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Musterbrief (Word)

Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Musterbrief (Word)

Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen!

Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen!

Diese FORMBLITZ-Vorlage enthält Hilfetexte und Erläuterungen.

Beispiel: Hilfefunktion in einem Musterbrief (Word)

Beispiel: Hilfefunktion in einem Musterbrief (Word)

Warenkorb

Warenkorb (0 Artikel)

Bezahlen per Lastschrift vom KontoBezahlen per Master Card oder VISA KreditkarteBezahlung per American ExpressBezahlen über PayPalBezahlen per TelefonrechnungBezahlung per Sofortüberweisung.deVorkasse

Signierte PDF-Rechnungen

Ihre FORMBLITZ-Rechnungen sind elektronisch signiert und werden vom Finanzamt anerkannt. [mehr]

Newsletter

FORMBLITZ auf Facebook