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Meldung zur Sozialversicherung f. Krankenkasse (Minijob)

Ein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, auch bei der Anstellung von 400-Euro-Kräften eine entsprechende Meldung zur Sozialversicherung bei der zuständigen Stelle einzureichen. Dieses Dokument entspricht den geltenden Richtlinien und kann bequem am Computer ausgefüllt werden. 


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PDF, 2 Seiten, 161 KB


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Meldung zur Sozialversicherung f. Krankenkasse (Minijob)

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