Sie möchten einen Mitarbeiter auf 400-Euro-Basis im Rahmen einer sog. geringfügigen Beschäftigung anstellen? Mit diesem selbstrechnendem Formular für eine Lohn-und Gehaltsabrechnung können Sie den Arbeitslohn und einzelne Umlage- und Abgabewerte individuell anpassen. Grundlage für die Geringfügigkeit einer Beschäftigung ist eine dauerhafte Verdienstgrenze von bis zu monatlich 400 Euro. Unser Dokument enthält bereits die aktuell maßgeblichen Abgabenwerte. Mit dieser leicht ausfüllbaren Vorlage ergänzen Sie den speziellen Arbeitsvertrag für einen 400-Euro-Job.
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Eine geringfügige Beschäftigung ist versicherungsfrei. Zwar muss ein 400-Euro-Job - wie alle anderen Beschäftigungsverhältnisse auch - gemeldet werden, jedoch gibt es Besonderheiten insbesondere bei den Lohnnebenkosten. Hier zahlt der Arbeitgeber lediglich einen recht niedrigen Pauschalbetrag. Dem Arbeitnehmer wird von den 400 Euro gewöhnlich nichts abgezogen. Bitte beachten Sie, dass bei einer geringfügigen Beschäftigung 400 Euro pro Monat - auch auf das Jahr gerechnet - nicht überschritten werden dürfen. Anderenfalls ist das Arbeitsverhältnis versicherungspflichtig. Also Achtung bei außerordentlichen Zahlungen wie Weihnachtsgeld. Hier dürfen geringfügig Beschäftigte nicht anders behandelt werden als andere Angestellte des Unternehmens.
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