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Kündigung Mietvertrag (Mieter, Nachmieterangebot)

Mieter und Vermieter sind meist gleichermaßen daran interessiert, dass die Wohnung nach einer Kündigung nicht lange leer steht. Als Mieter können Sie daher direkt im Kündigungsschreiben einen oder mehrere Nachmieter vorschlagen. Wer bereits früher aus dem Mietvertrag entlassen werden möchte, kann dem Vermieter um vorzeitige Entlassung bitten. Nutzen Sie unseren Musterbrief für eine Kündigung, um dem Vermieter Ihr Anliegen formal korrekt aber freundlich näher zu bringen. Auch wenn der Vermieter den Nachmieter bzw. die frühe Entlassung aus dem Mietvertrag ablehnt, bleibt die Kündigung selbstverständlich rechtswirksam.


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Nachgefragt!

Kündigung Mietvertrag (Mieter, Nachmieterangebot)

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Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt drei Monate (§573 c Bürgerliches Gesetzbuch). Wenn Sie dem Vermieter einen Nachmieter vorschlagen, können Sie mit dessen Einverständnis auch früher aus dem Vertrag entlassen werden. Der Vermieter muss den von Ihnen benannten Nachmieter jedoch nicht akzeptieren. Am besten besprechen Sie diese Frage mit dem Vermieter, der in der Regel ja selbst Interesse daran hat, dass die Wohnung nahtlos weitervermietet wird.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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