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Kündigung Mietvertrag (fristlos, Vermieter)

Lassen Sie sich als Vermieter nicht alles gefallen! Hat Ihr Mieter z.B. wiederholte Zahlungsrückstände oder die gemieteten Räume zweckentfremdet? In manchen Fällen hilft nur noch die fristlose Kündigung des Mietvertrages. Fristlos bedeutet, wenn das Mietverhältnis nicht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterlaufen soll bzw. das Abwarten der Frist unzumutbar ist. Achten Sie darauf, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Genau diese Schriftform können Sie mit unserer Vorlage einhalten.


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Kündigung Mietvertrag (fristlos, Vermieter)

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Gründe für eine fristlose Kündigung

Grundsätzlich gilt, dass die Gründe, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wichtig sein müssen. Ein gängiger Grunde für eine fristlose Beendigung eines Mietverhältnisses ist der durch den Mieter verschuldete Zahlungsverzug. Hat der Mieter die Miete oder einen erheblichen Teil derselben an zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen nicht geleistet, ist der Vermieter berechtigt, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Der fehlende Betrag muss, wenn er auch nicht zwei volle Monatsmieten übersteigt, zumindest über den Betrag einer Monatsmiete hinausgehen. Auch wenn der Zahlungsverzug nicht zwei aufeinanderfolgende Termine betrifft, gilt der Betrag von zwei nicht gezahlten Monatsmieten als wichtiger Kündigungsgrund. Eine Abmahnung ist im Falle des Zahlungsverzugs des Vermieters nicht erforderlich. Durch die Zahlung des rückständigen Betrags innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage kann der Vermieter die Kündigung allerdings abwehren (§565 BGB). Andere Gründe für eine fristlose Kündigung sind gegeben, wenn das Weiterbestehen des Mietverhältnisses für den Mieter unzumutbar ist. Das kann etwa im Falle einer hartnäckigen Störung des Hausfriedens trotz erfolgter Abmahnung geschehen. Auch das Schlagen oder Beleidigen des Vermieters kann ein rechtmäßiger Grund für eine fristlose Kündigung darstellen.

Eine Kündigung kann unter Umständen auch ohne vorherige Abmahnung oder Fristsetzung rechtmäßig sein. Wenn etwa beide Maßnahmen im Einzelfall offensichtlich keinen Erfolg zeigen würden und das Interesse des Vermieters vergleichsweise schwerer wiegt als das des Mieters, kann auf eine vorherige Abmahnung verzichtet werden.

Unsere Vorlage enthält die gängigsten Begründungen, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, zum Beispiel eine schuldhafte Vertragsverletzung durch den Mieter. Wenn Sie sch jedoch nicht ganz sicher sind, ob eine fristlose Kündigung im vorliegende Fall rechtmäßig ist, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Bei außerordentlichen Kündigungen gilt, dass dieser in den meisten Fällen eine Abmahnung oder eine Fristsetzung mit der Möglichkeit zur Abhilfe des vertragswidrigen Verhaltens vorausgegangen sein sollten (§543 BGB Abs.3).

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