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Kündigung Handyvertrag (fristlos)

Wiederholt fehlerhafte Abrechnungen, Ausfälle in der Netzabdeckung oder mangelnder Service - es gibt eine Reihe von Gründen die die fristlose Kündigung des Handyvertrages rechtfertigen. Vertragsverletzungen dürfen Sie nicht unbegrenzt auf sich beruhen lassen. Schreiten Sie zur Tat, sobald eine Fortsetzung des Mobilfunk-Vertrages unzumutbar geworden ist! Verwenden Sie dazu unser Muster, in welchem auch der Widerruf der Einzugsermächtigung formuliert ist.


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Nachgefragt!

Kündigung Handyvertrag (fristlos)

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Hallo,

bei der Kündigung eines Vertrages mit einem Telefonanbieter muss in der Regel die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden. Häufig sind die Verträge fest auf zwei Jahre abgeschlossen und können erst zum Auslauf dieser Befristung gekündigt werden. Sie sollten daher zunächst einmal Ihren Vertrag prüfen. Falls Sie die Unterlagen nicht mehr finden, können Sie die Kündigung zunächst ausprechen. Nutzen Sie dafür unsere Vorlage für eine fristgemäße Kündigung. Der Anbieter wird Ihnen dann mitteilen, wie lange Sie noch an den Vertrag gebunden sind. Die hier angebotene Vorlage für eine fristlose Kündigung können Sie verwenden, wenn der Vertrag von Seiten des Anbieters nicht richtig erfüllt wurde. Zum Beispiel, wenn es immer wieder zu Störungen kam oder das Geld falsch abgebucht wurde etc.

Allein die Tatsache, dass es unterdessen günstigere Anbieter gibt, ist im Normalfall kein Kündigungsgrund. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Rechtsberatung im Einzelfall erst nach Sichtung aller Unterlagen möglich ist. Sie sollten sich dafür an einen Rechtanwalt wenden. An dieser Stelle können wir lediglich eine überschlägige Einschätzung der Rechtslage anhand der von Ihnen mitgeteilten Tatsachen geben.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten

Hallo Helmut,

es kommt darauf an, wie die Kündigungsmöglichkeiten im Vertrag geregelt sind. Wenn die Kündigungsfrist ein Jahr beträgt, dann wäre die Rechnung richtig. Grundsätzlich sind diese langen Vertragslaufzeiten/ Kündigungsfristen zulässig. Eine feste Laufzeit (ohne Kündigungsmöglichkeit) von über zwei Jahren darf jedoch nicht vereinbart werden.
Prüfen Sie also Ihre Vertragsbedingungen und lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt beraten.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten



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