Deutschland  Deutschland  / Österreich Schweiz USA
DokumenteSoftwareThemenNachgefragtMein FORMBLITZ
 

Los  Detailsuche

Home > Kündigung > Kündigung Arbeitsvertrag (fristlos, Arbeitnehmer)
Beispielseite
Großansicht

Kündigung Arbeitsvertrag (fristlos, Arbeitnehmer)

Als Arbeitnehmer können Sie dann fristlos kündigen, wenn es einen wichtigen Grund gibt, warum das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bzw. die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar für Sie ist. Solch ein wichtiger Grund liegt etwa dann vor, wenn Sie durch den Arbeitgeber beleidigt oder tätlich angegriffen worden sind, oder wenn Ihnen kein Lohn gezahlt wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges, sollte der Arbeitgeber zuvor unter Fristsetzung gemahnt werden. Die Kündigung wird dann unmittelbar wirksam, sobald sie dem Arbeitgeber zugeht.


Rechtssicher und aktuell, von Experten erstellt:

PDF + MS WORD - Preis: EUR 2,90

PDF zum Ausfüllen, Speichern und Drucken mit Adobe Reader. Doc zum Bearbeiten, Speichern und Drucken mit Microsoft Word. Zum vollständig freien Editieren bitte den Dokumentenschutz aufheben.

PDF + MS WORD, 2 Seiten, 356 KB


Nachgefragt!

Kündigung Arbeitsvertrag (fristlos, Arbeitnehmer)

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Es kommt auf die Gründe an, die es Ihnen nicht ermöglichen an dieser Stelle weiterzuarbeiten. Eine pauschale Antwort ist hier also nicht möglich. Wenn der Arbeitsvertrag vorsieht, dass Sie beispielsweise auch an anderer Stelle im Betrieb eingesetzt werden können und Sie gesundheitlich auch dazu in der Lage wären, könnte der Arbeitgeber Sie eventuell an diese Stelle versetzen. Das hängt von den genauen Umständen im Einzelfall ab. Wenn es im gesamten Betrieb keinen Arbeitsplatz gibt, den Sie gesundheitlich noch ausführen können und die Prognose vom Arzt so ist, dass auch keine Besserung in Sicht ist, können Sie in der Regel aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Unter Umständen wäre es dennoch nicht sinnvoll, da Ihnen so Bezüge der Arbeitsagentur gekürzt werden könnten. Ein Aufhebungsvertrag ist daher für beide Seiten oft empfehlenswerter.

Um sicherzustellen, dass Ihnen im Einzelfall durch einen Kündigung keine Rechte verlorengehen, sollten Sie sich individuell von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Wir können an dieser Stelle nur überschlägige Einschätzungen geben.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

Diese Frage beantworten



* Pflichtfeld
Die Formblitz AG behält sich vor, Fragen oder Antworten nicht zu veröffentlichen oder zu löschen. Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung Ihrer Frage oder Antwort. Ihre E-mail Adresse wird nicht veröffentlicht, sie dient nur zur Benachrichtigung. Der Name, den Sie angeben erscheint unter Ihrer Frage auf unserer Seite.
 

Mehr Informationen zur fristlosen Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite der Ausnahmefall. Grundsätzlich gilt, dass dies nur in Fällen möglich ist, in denen das Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses bzw. die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist für eine der Parteien nicht zumutbar ist. Dementsprechend rechtfertigen nur triftige Gründe eine außerordentliche Kündigung. Wenn es im Anschluss an eine fristlose Kündigung zu einem Rechtsstreit kommt, so werden bei der Frage, ob die Kündigung rechtmäßig war, die unterschiedlichen Interessen der Vertragsparteien berücksichtigt. In diesen Fällen ist nicht nur ausschlaggebend, wie triftig die Kündigungsgründe sind, sondern sie werden zu anderen Größen (meist zu Gunsten des Arbeitnehmers) ins Verhältnis gesetzt. Wenn etwa ein Arbeitsverhältnis schon mehrere Jahre Bestand hat, so steigen auch die Anforderungen an den Grund für eine fristlose Kündigung. Allerdings kommen Rechtsstreitigkeiten in dem Fall, dass der Arbeitnehmer fristlos kündigt, so gut wie nie vor. 

Triftige Gründe für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer sind häufig grobe Vertragsverletzungen von Arbeitgeberseite. Hier kommen etwa Lohnausfälle in Betracht. Aber auch schwere Beleidigungen oder tätliche Angriffe durch den Arbeitgeber können ein triftiger Kündigungsgrund sein. Außerdem kommen als Kündigungsgrund Mobbing, Diskriminierung und Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers in Frage.

Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen!

Am PC ausfüllen mit wenigen Klicks!

Diese FORMBLITZ-Vorlage kann bequem am Computer ausgefüllt und gespeichert werden.

Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Musterbrief (PDF)

Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Musterbrief (PDF)

Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Musterbrief (Word)

Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Musterbrief (Word)

Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen!

Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen!

Diese FORMBLITZ-Vorlage enthält Hilfetexte und Erläuterungen.

Beispiel: Hilfefunktion in einem Musterbrief (Word)

Beispiel: Hilfefunktion in einem Musterbrief (Word)

Warenkorb

Warenkorb (0 Artikel)

Bezahlen per Lastschrift vom KontoBezahlen per Master Card oder VISA KreditkarteBezahlung per American ExpressBezahlen über PayPalBezahlen per TelefonrechnungBezahlung per Sofortüberweisung.deVorkasse

Signierte PDF-Rechnungen

Ihre FORMBLITZ-Rechnungen sind elektronisch signiert und werden vom Finanzamt anerkannt. [mehr]

Newsletter

FORMBLITZ auf Facebook

Als Favorit speichern