Die Regelung einer Kooperation zwischen zwei Unternehmen sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Legen Sie die einzelnen Arbeitsabschnitte fest und verteilen Sie die Aufgaben untereinander. Auch wenn das Ergebnis der Kooperation möglicherweise unklar ist, sollten Sie im Vorfeld bestimmen, wie dieses verwendet werden darf. Insbesondere wenn es um die Entwicklung neuer Produkte geht sollte zusätzlich eine Geheimhaltungsvereinbarung verfasst werden.
Der Vertrag enthält:
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